Darf der Förderverein einer Schule Unterschiede machen?

6 Antworten

Ich denke nicht, dass das geht. Aber ein Blick in die Satzung könnte hier helfen.

Für die Gemeinnützigkeit müssen Auflagen erfüllt werden. Ungleichbehandlung dürfte sich da negativ auswirken.

Was aber auf jeden Fall geht ist, die Vergabe von Geldern an Auflagen zu knüpfen. Also an bestimmte Noten, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.

Wenn zu befürchten ist, dass dieser Schüler die Klassenfahrt stört, dann kann der Förderverein sich weigern.

Warum sollten sie sich Probleme vorprogrammieren und noch dafür bezahlen?

Klar darf der Verein das.

diese sanktion bezieht sich ja nur auf das schlechte verhalten des schülers und nicht auf die finanzielle/versorgungs-situation seiner eltern. daher ist das durchaus verständlich, da schließlich ein förderverein selbst bestimmen kann, für was, bzw. ob die gelder sinnvoll verwendet werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da von Person B ein höheres Gefährdungspotenzial für eine reibungslose Klassenfahrt ausgeht, denke ich das schon.

Im Idealfall wird aber bei beiden zumindest anteilmäßig etwas bezuschusst.