Darf der Förderverein einer Schule Unterschiede machen?
Angenommen, die Eltern von Schüler A und Schüler B können die Klassenfahrt nicht bezahlen, auch wenn sie diese nicht z. B. vom Jobcenter finanziert bekommen (z. B. geringer Verdienst mit vielen Kindern, Aufstocker oder ähnliches).
Schüler A ist in der Klasse sehr beliebt, erbringt gute Leistungen und ist immer freundlich zu den Lehrern. Er engagiert sich auch für die Schule (z. B. Kuchenverkauf, Sportmannschaft)
Schüler B hingegen engagiert sich nicht, schreibt schlechte Noten und ist schon mehrfach wegen Mobbings aufgefallen oder weil er frech zu den Lehrpersonen war.
Darf der Förderverein dem Schüler A die Klassenfahrt zahlen (weil er ja auch durch sein Verhalten und seine Leistungen der Schule genug zurück gibt), den Antrag für B jedoch ablehnen, weil dieser ständig die Schulregeln missachtet und sich für den Unterricht nicht wirklich zu interessieren scheint?
6 Antworten
Ich denke nicht, dass das geht. Aber ein Blick in die Satzung könnte hier helfen.
Für die Gemeinnützigkeit müssen Auflagen erfüllt werden. Ungleichbehandlung dürfte sich da negativ auswirken.
Was aber auf jeden Fall geht ist, die Vergabe von Geldern an Auflagen zu knüpfen. Also an bestimmte Noten, ehrenamtliche Tätigkeiten etc.
Wenn zu befürchten ist, dass dieser Schüler die Klassenfahrt stört, dann kann der Förderverein sich weigern.
Warum sollten sie sich Probleme vorprogrammieren und noch dafür bezahlen?
Klar darf der Verein das.
diese sanktion bezieht sich ja nur auf das schlechte verhalten des schülers und nicht auf die finanzielle/versorgungs-situation seiner eltern. daher ist das durchaus verständlich, da schließlich ein förderverein selbst bestimmen kann, für was, bzw. ob die gelder sinnvoll verwendet werden.
Da von Person B ein höheres Gefährdungspotenzial für eine reibungslose Klassenfahrt ausgeht, denke ich das schon.
Im Idealfall wird aber bei beiden zumindest anteilmäßig etwas bezuschusst.