Darf das Jugendamt das Kind einfach wegnehmen?
Hallo liebe Community,
zurzeit habe ich ein Problem, ich bin der Meinung das mir seitens des Jugendamtes großes Unrecht widerfährt.
Zum Verständnis kurz die Vorgeschichte:
Ich habe eine 14 Jährige Schwester welche eine leichte Behinderung hat (Deletion im Chromosomen, äußerst sich in Kleinwüchsigkeit und geistiger Zurückgebliebenheit für ihr Alter). Dadurch, dass sie anders als die meisten ihrer Mitschüler ist hat sie massive Mobbingprobleme in der Schule und leidet sehr darunter da sie keine Freunde hat. Vor kurzem hat sie Suizidgedanken geäußert (bei der Schule angerufen und mit ihrem Selbstmord gedroht, Bilder von ihren geritzten Armen an Mitschüler geschickt..). Meine Eltern waren dadurch sehr besorgt, haben sie mehrfach in die Jugendpsychatrie eingewiesen (sie wollte das auch), sind ständig im Gespräch mit Psychologen, Lehrern etc...
Meine Eltern sind sehr fürsorglich und wir haben ein sehr gutes Leben bei ihnen. Wir haben keine finanziellen Schwierigkeiten, Liebe bekommen wir im Überfluss. Als es meiner Schwester psychisch so schlecht ging, sind meine Eltern oft nicht einmal zur Arbeit gefahren um sich um sie zu kümmern, sie zu Ärzten zu fahren usw..
Jetzt kommt aber das, was alles auf den Kopf gestellt hat. Vor einer knappen Woche klingelten zwei Damen vom Jugendamt bei uns Zuhause und nahmen meine Schwester meinen Eltern weg, Kontakt haben wir seit dem keinen mehr zu ihr. Es sei wohl besser so. Seit dem sind meine Eltern total fertig mit den Nerven, es bricht mir das Herz sie trauernd zu sehen und sich zu fragen, ob sie als Eltern versagt haben, denn das haben sie auf keinen Fall.
Das Jugendamt darf ein Kind doch nur den Eltern entziehen, wenn eine Gefährdung für die körperliche oder seelische Entwicklung eines Kindes besteht und die Eltern nicht willens oder in der Lage sind, diese Gefährdung abzuwenden.
Meine Eltern sind aber permanent für sie da, trösten sie bieten ihr ärztliche Hilfe wo es geht, sie lieben sie über alles und zeigen ihr das auch. Das sie eine Behinderung hat, hat sie sowieso immer die extra Portion Liebe und Aufmerksamkeit bekommen, was ich als Schwester aber nie schlimm fand. Auch ich habe immer versucht für sie da zu sein, wenn sie ihre große Schwester benötigte.
Ich finde meine Eltern leiden zurzeit ohne gerechtfertigten Grund!!
Was können wir machen, was ist eure Meinung dazu? Ist die in Obhutnahme gerechtfertigt?
Wir kriegen wir meine Schwester wieder zurück?
Danke fürs durchlesen an dieser Stelle.. ich hoffe jemand hat hier einen guten Rat
5 Antworten
Das gibt es so normalerweise nicht. Es muss ein Grund vorliegen. Wer von euren Nachbarn, Verwandten oder Lehrer deiner Schwester könnte das Jugendamt informiert haben? Die kommen nur wenn ein Kind ernsthaft in Gefahr ist. Sprecht alle Leute an die etwas damit zu tun haben könnten. Das Jugendamt muss begründen warum deine Schwester nicht mehr bei deinen Eltern leben darf. Habt ihr auch kein Besuchsrecht erhalten?
Jugendamt fragen was der genaue Grund bzw Ursache für Inobhutnahme ist und dafür sorgen, dass dieser Grund verschwindet.
Dann steht einer Rückgabe nichts im Wege
Umgehend einen Anwalt einschalten!
Einen anderen Rat wird es nicht geben. Denn beim Jugendamt kämpft man leider mitunter gegen Willkür und Arroganz.
So einfach war das bestimmt nicht.
Die müssen doch einen Beschluss gehabt haben.
Das fragen wir uns auch! Wenn wir anrufen und nach einem Grund fragen, sagen die dass die dazu erstmal keine Äußerungen machen dürfen, wir sollen ja erstmal einen Termin vereinbaren. Haben wir jetzt auch für den frühstmöglichen Termin gemacht, bis dahin leben wir in Ungewissheit.
Gerichtlich dagegen vorgehen
Ein Anwalt ist gegen Entscheidungen des JA meist wirkungslos.
Anwälte haben keine Ausbildung um ein Wohlergehen eines Kindes richtig einschätzen zu können.
Dafür hat JA sein Fachpersonal.
Einzige Möglichkeit wäre selbst einen Jugendpsychologen zu beauftragen gegen die Entscheidung des JA beim Familiengericht vor zu gehen.
Bevor man aber so viel Aufwand macht sollte man selbst den Grund erfahren.
Dieser steht entweder beim Bescheid der Inobhutnahme oder man fragt einfach beim JA nach.
Dieser Bescheid kann auch beim zuständigen Familiengericht angefragt werden da es diesen erstellt hatte.
Das JA kann nur Inobhutnahme durchführen nach einstweiliger Verfügung Familiengericht