Darf das Jugendamt das Kind einfach wegnehmen?

5 Antworten

Das gibt es so normalerweise nicht. Es muss ein Grund vorliegen. Wer von euren Nachbarn, Verwandten oder Lehrer deiner Schwester könnte das Jugendamt informiert haben? Die kommen nur wenn ein Kind ernsthaft in Gefahr ist. Sprecht alle Leute an die etwas damit zu tun haben könnten. Das Jugendamt muss begründen warum deine Schwester nicht mehr bei deinen Eltern leben darf. Habt ihr auch kein Besuchsrecht erhalten?

Jugendamt fragen was der genaue Grund bzw Ursache für Inobhutnahme ist und dafür sorgen, dass dieser Grund verschwindet.
Dann steht einer Rückgabe nichts im Wege

newcomer  27.05.2021, 19:03

Ein Anwalt ist gegen Entscheidungen des JA meist wirkungslos.
Anwälte haben keine Ausbildung um ein Wohlergehen eines Kindes richtig einschätzen zu können.
Dafür hat JA sein Fachpersonal.
Einzige Möglichkeit wäre selbst einen Jugendpsychologen zu beauftragen gegen die Entscheidung des JA beim Familiengericht vor zu gehen.

Bevor man aber so viel Aufwand macht sollte man selbst den Grund erfahren.
Dieser steht entweder beim Bescheid der Inobhutnahme oder man fragt einfach beim JA nach.

Dieser Bescheid kann auch beim zuständigen Familiengericht angefragt werden da es diesen erstellt hatte.
Das JA kann nur Inobhutnahme durchführen nach einstweiliger Verfügung Familiengericht

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wolfrein  27.05.2021, 19:43
@newcomer

Fachanwälte sind in jedem Fall kompetent ! Dafür sind es spezialisierte Fachanwälte

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Umgehend einen Anwalt einschalten!

Einen anderen Rat wird es nicht geben. Denn beim Jugendamt kämpft man leider mitunter gegen Willkür und Arroganz.

So einfach war das bestimmt nicht.

Die müssen doch einen Beschluss gehabt haben.

Honigkuchen518 
Fragesteller
 27.05.2021, 19:01

Das fragen wir uns auch! Wenn wir anrufen und nach einem Grund fragen, sagen die dass die dazu erstmal keine Äußerungen machen dürfen, wir sollen ja erstmal einen Termin vereinbaren. Haben wir jetzt auch für den frühstmöglichen Termin gemacht, bis dahin leben wir in Ungewissheit.

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Gerichtlich dagegen vorgehen