Darf das der Betriebsarzt?

3 Antworten

Nein, auf keinen Fall!

Er dürfte oder müßte unter Umständen bestimmte Verwendungseinschränkungen (nicht jedoch Diagnosen!) an den AG weiterleiten. Diagnosen dürfen bzw. müssen weitergegeben werden, sofern es dafür eine ausdrückliche Rechtsgrundlage gibt - z.B. nach dem Infektionsschutzgesetz, kennen wir ja gerade zur Genüge mit Corona.

Auf gar keinen Fall darf er aber ungefragt Anfragen des AN an den AG in Kopie weitergeben! Das ist ein unentschuldbarer Vertrauensbruch und darüber hinaus auch strafbar!

Ansprechpartner für eine Beschwerde / Anzeige wären z.B. die Landesärztekammer und der betriebliche Datenschutzbeauftragte.

Das darf er natürlich NICHT.

Wenn du daraus Nachteile hast, kannst du ihn schadensersatzpflichtig machen.

Buniga 
Fragesteller
 09.11.2020, 21:26

Ich habe dem BArzt eine Frage gestellt. Er hat diese Email an den AG weiter geleitet und den AG gefragt, was er mir antworten soll. Der AG ist in keinster Weise medizinisch qualifiziert. An wen kann ich mich ggf. wegen einer Beschwerde wenden?

0
Hikker  09.11.2020, 21:35
@Buniga

In Bayern wäre erst einmal die Landesärztekammer zuständig, wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen.

1

Was ist denn die medizinische Frage?

Wenn du z.B. nach einer Kostenübernahme für die Behandlung gefragt hast, sehe ich da keine Schweigepflicht.

Buniga 
Fragesteller
 09.11.2020, 21:28

Mein, ich habe den BArzt wegen meiner Erkrankung um eine Einschätzung des Risikos am Arbeitsplatz gebeten. Und u. a meine Medikamente angegeben.

0
Hikker  09.11.2020, 21:30

Allein die Erwähnung der Art und Gründe für eine Behandlung unterliegt bereits der Schweigepflicht!

1
Still  09.11.2020, 21:36
@Hikker

Davon wissen wir aber nichts......

0
Hikker  09.11.2020, 21:46
@Still

Mal eine Fortbildung machen. Das hilft ungemein.

0