Darf?

6 Antworten

Sie dürfen ja, sie sollten es aber nicht. Was soll das bringen, außer negativen Emotionen?

Natürlich. Sie wohnt zu Hause und verdient kein Geld. Die Eltern dürfen es als Erziehungsmaßnahme machen.


cloudspace2 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 22:19

Und bei 18?

Rosarote92  04.10.2024, 22:25
@cloudspace2

Also wenn sie sehr süchtig isz nach dem Handy...aber generell bringen solche Maßnahmen nichts

TamraElara  04.10.2024, 22:39
@cloudspace2

Ist das Kind 18 können die Eltern auch für sich entscheiden, dass Sohn oder Tochter ausziehen soll und sie einfach nur den Unterhaltssatz ans Kind auszahlen. Dann kann Sohn oder Tochter Wohnung, Lebensmittel Handy und Co vom Unterhalt und den eigenen Verdienst finanzieren und es nutzen, wie er oder sie will.

Aber Vorsicht Unterhalt gibt es nur bis Beendigung der ersten Ausbildung/Studium. Die Unterhaltspflicht kann erlöschen, wenn Sohn oder Tochter keiner Ausbildung/Studium nachgehen (will)

Wenn die Finanzierung über die Eltern läuft ja!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Anderen mit Rat zur Seite zu stehen macht mich glücklich. D

cloudspace2 
Beitragsersteller
 04.10.2024, 22:19

über wen soll sie den sonst laufen?

Ja, das ist unter Umständen vollkommen rechtens.