Corona Bußgeld Einspruch einlegen?

5 Antworten

Wenn Du eindeutig gegen die Auflagen verstoßen hast, wird es sich nicht lohnen, wenn Du zu Unrecht ein Bußgeld bekommen hast, kann Du Einspruch einlegen. Das können wir hier ja gar nicht beurteilen, weil wir gar nicht wissen, was überhaupt passiert ist.

Was hast du denn gemacht, wofür gab es das Bußgeld? Und wie sieht es mit zeugen oder anderen Beweisen hierzu aus?

Wenn der Verstoß selbst zweifelhaft ist auf jeden fall.

Aber auch wenn dies eindeutig der fall ist, kann sich ein Wiederspruch lohnen, da die Verordnungen an an sich teilweise auf einer sehr wackeligen juristsichen grundlage beruhen. Da wäre dann aber sicherlich ein sehr aufwendiger Prozess duch alle Gerichtsinstanzen notwendig. Und das mit völlig offenen Ausgang. Das würde ich also wohl am bestehen einer entsprechenden Rechtschutversicherung abhängig machen


Guest2234 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 15:17

Ich war mit einem Freund unterwegs. Dann haben wir zufällig einen bekannten getroffen.

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Stefan1248  23.01.2021, 15:24
@Guest2234

also gab es ein bußgeld wegen fehlenden mindestabstand bekommen?

gibt es dafür weitere zeugen? Oder hattet ihr evenmtuell sogar den nötigen abstand eingehalten?

WIe hoch ist das Bußgeld? Und was ist in eurem Bundesland lt Busgeldkatalog möglich? Euer verstoß war ja zumindest nicht vorsätzlich sondern nur leicht fahrlässig. Da darf dann idr nicht das voll, maximal mögliche bußgeld festgesetzt werden.

Wenn ihr eine Rechtschutversiecherung habt würde ich auf jedne fall zum anwalt gehen. Als Leihe wird das sehr schwierig.

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Guest2234 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 16:11
@Stefan1248

Nein es gibt keine weiteren Zeugen außer wir 3 und die Polizisten. Der nötige Abstand wurde unser Ansicht nach eingehalten. Bei dem erhaltenden Schreiben handelt es sich um eine "Anhörung im Bußgeldverfahren" daraus geht der genau Betrag nicht hervor. Bei einem Verstoß gegen den genannten Paragraphen sollte es sich laut Bußgeldkatalog um 150-500 Euro handeln.

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Stefan1248  23.01.2021, 16:17
@Guest2234

Dann gibt es ja noch gar kein Bußgeld.

Schreibt in dem Anhörungsbogen, das ihr zu zweit unterwegs wart, was ja erlaubt ist. Lebt ihr zusammen? Dann wäre auch die dritte Person kein Problem. Falls ihr beide bereits 2 Haushalte seit, müsst ihr beschreiben das ihr euch nur zufällig über den Weg gelaufen seit und dabei immer den mindestabstand eingehalten habt und deshalb kein Verstoß gegen den Kontaktbeschränkung vorliegt.

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Hast du jetzt ein Bußgeld bekommen oder einen Anhörungsbogen?

Das sind zwei ganz unterschiedliche Dinge.

Ja, weil es dein Recht ist, insbesondere bei hohen Strafen, aber auch bei kleineren.

Lg


Ente4711  21.03.2021, 05:46

Jaein!

Selbstverständlich hat man das Recht dazu, das hat man immer.

Ich kann auch Beschwerde oder Einspruch einlegen, wenn ich einen Mord begangen habe.

Würde sich aber nicht lohnen, wenn ich wirklich der Täter wäre und würde damit nur meine Glaubwürdigeit in Frage stellen.

Nur weil man Recht zum Einspruch hat, heißt das nicht, dass es auch gut wäre.

Ist man wirklich schuldig, so ist es eher förderlich seine schuld einzugestehen und die Konsequenzen anzunehmen!

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Nicht wenn man wirklich Mist gebaut hat und gegen geltende Gesetze verstoßen hat


Ente4711  21.03.2021, 05:43

Gut, gegen geltende Gesetze wurde ja erstmal nicht verstossen, das ist hier schonmal Fakt!

Denn ein Gesetz gibt es keins, dass man brechen könnte in diesem Zusammenhang.

Es gibt eine Verordnung im Zuge des Seuchenschutzgesetzes, oder wie man dies genau nennt.

Das ist kein Gesetzesbruch und somit keine Straftat.

Es ist eine Ordnungswidrigkeit!

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