Was kostet es,selber Einspruch einzulegen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du willst vermutlich Einspruch gegen einen Strafbefehl einlegen. Auch für den Strafbefehl fallen schon Gerichtskosten an. Wenn du verurteilt wirst, verdoppelt sich diese Gerichtsgebühr. Wirst du freigesprochen, zahlst du nichts. Die Höhe der Gerichtsgebühr findest du in der Anlage zum Gerichtskostengesetz ab Nummer 3110.

Den Einspruch gegen den Strafbefehl kannst du übrigens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zurückziehen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich in der Verhandlung herausstellt, dass du zu einer höheren Strafe verurteilt werden könntest als im Strafbefehl erwartet.

Ist die Höhe der Tagessätze (nicht die Anzahl) deiner Meinung nach zu hoch, kannst du den Einspruch auch auf das Strafmaß beschränken. Ein Tagessatz entspricht ca. 1/30 deines Monatseinkommens.

Je nach Art des Tatvorwurfs und deinem Interesse daran, aus der Sache unbestraft herauszukommen, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts. Der kostet zwar Geld, kann dich aber vielleicht rausboxen. So ein Strafbefehl bedeutet nämlich nicht, dass da "nichts mehr zu machen" ist. Gewinnst du (wirst also freigesprochen), übernimmt der Staat die Kosten für den Anwalt. Wirst du verurteilt oder ziehst du den Einspruch zurück, musst du den Anwalt selbst zahlen. Das sind zwischen 100 und 170 € Grundgebühr und 160 - 290 € Terminsgebühr (als Mindestwert habe ich hier die sogenannte "Mittelgebühr" und als Höchstwert die Gebührenobergrenze genommen, siehe Anlage 1 RVG ab Nr. 4100). Dazu kommen 20 € Post- und Telekommunikationspauschale und die Mehrwertsteuer. Du musst also mit mindestens 325 € rechnen.

Genauer wird dir die Frage nach den Kosten der Anwalt deines Vertrauens beantworten. Du kannst auch eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Da wird sich der Anwalt deinen Fall schildern lassen und dir ohne weitere Einarbeitung sagen, ob er "Hoffung" sieht oder nicht. Das kostet maximal 190 € zzgl. MwSt. Vorher fragen schadet auch hier nicht.

Viel Erfolg!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist
macgun  28.08.2020, 23:22

... und erwähnenswert wäre noch: Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben, dann sollten die Anwaltskosten normalerweise von dieser Versicherung übernommen werden!

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Maxizucker 
Fragesteller
 28.08.2020, 23:25
@macgun

Das Ist das Problem.. ich trottel habe noch keine..

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Wikifreak  28.08.2020, 23:29
@Maxizucker

Wie die Mehrheit der Deutschen. Wenn die Zeit drängt, solltest du den Einspruch selbst einlegen - du kannst ihn ohne weitere Kosten auszulösen bis zum Ende der mündlichen Verhandlung zurückziehen.

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macgun  28.08.2020, 23:30
@Maxizucker

OK, macht ja nichts - ich habe z.B. schon eine seit über 30 Jahren und erst 1 x gebraucht (damals war es aber sehr wichtig) - wenn ich das hochrechne, wär ich ohne besser besser gafahren (geldmäßig) - aber man weiß ja nie was passiert ...

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Maxizucker 
Fragesteller
 28.08.2020, 23:38
@macgun

Wieso ist die Strafe hoch? Anscheine müssen die ja handfeste Beweise haben? Die Polizei meinte zu mir damals, das die wegen Corona nicht beim Arzt waren.und keine Ahnung warum die nicht die Polizei gerufen hatten,obwohl die sich ja verletzt hatten

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Wikifreak  28.08.2020, 23:49
@Maxizucker

Über die Höhe der Strafe kann man aus der Ferne und ohne weitere Informationen rein gar nichts sagen, weil das von verschiedenen Faktoren abhängt. Welche Beweise vorliegen, kannst du herausfinden, wenn du Akteneinsicht beantragst (oder dein Anwalt). Wenn es hier um eine Körperverletzung geht, reicht da ggf. auch die Aussage des Geschädigten - auch ohne ärztliche Begutachtung.

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macgun  28.08.2020, 23:52
@Maxizucker

Hi, dazu kann ich leider nichts sagen - Bußgelder werden in einem "Strafenkatalog" festgelegt und danach wird vorgegangen - wie hoch deine Strafe ist, hast du uns ja nicht mitgeteilt, also können wir dazu auch nichts sagen! Alles klar?

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Maxizucker 
Fragesteller
 28.08.2020, 23:52
@Wikifreak

Achso dann kann ich das selbe behaupten? Er hat mich verletzt mit einem Stein zum Beispiel?

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Maxizucker 
Fragesteller
 28.08.2020, 23:52
@macgun

Hab doch geschrieben, wie hoch die Strafe ist

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macgun  28.08.2020, 23:55
@Maxizucker

Habe jetzt alle Posts durchgesehen und kann leider keine Angbae zur Höhe der Strafe finden???

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Maxizucker 
Fragesteller
 28.08.2020, 23:55
@macgun

1600€ , 40€ pro Tag. Und 1 Monat Fahrverbot

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Wikifreak  28.08.2020, 23:56
@Maxizucker

Die Höhe hast du nicht erwähnt und wir können hier auch nicht einschätzen, ob die Höhe angemessen ist. Einen anderen wahrheitswidrig einer Straftat zu beschuldigen, ist übrigens strafbar.

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Maxizucker 
Fragesteller
 28.08.2020, 23:56
@Wikifreak

Dann haben die beiden handfeste Beweise anscheinend, sonst würde die Richterin niemals so Hohe Strafen verordnen

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Maxizucker 
Fragesteller
 28.08.2020, 23:58
@Wikifreak

Angeblich beim Abbiegen ihm die Vorfahrt weg genommen, und dabei ihm den Stinkefinger gezeigt, von beiden die Ehre verletzt . Beim Abbremsen haben sich der Vater und der Sohn dann anhand der Gurte verletzt. Es gab keinen Unfall, keine Polizei, kein Attest

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macgun  29.08.2020, 00:06
@Maxizucker

Dieser Post kam aber von einem ganz anderem User! - Über eine andere Frage! - OK: Ich nehme mal an, dass du wirklich verzweifelt bist, aber du weißt schon, dass du mit dieser Aktion gegen die Richtlinen dieses Forums verstößt? Also, ich werde dich ausnahmsweise nicht melden, da du ja anscheindend schon genug Probleme hast ... wünsche dir dennoch alles Gute weiterhin und bitte lass das mit den verschiedenen Usernamen!!! Das nächste Mal bin ich vermutlich nicht mehr so "gnädig"!

greets macgun

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Wikifreak  29.08.2020, 00:07
@Maxizucker

Also § 316a Absatz 1 Nr. 2a und § 185 StGB und vielleicht auch §§ 223 Absatz 1, 229 StGB.

Wenn du dort warst und sich das auch nur annähernd so abgespielt hat, bewegt sich das im Rahmen dessen, was man als unbescholtener Bürger durchaus zu erwarten hat. Wenn du weniger als 1200 € im Monat (netto nach Abzug insb. von Unterhaltsverpflichtungen) verdienst, kann man an der Höhe der Tagessätze schrauben.

Sollte sich das weniger dramatisch abgespielt haben als es dir vorgeworfen wird, kann man vielleicht auch etwas am Strafmaß machen. Wenn du gar nicht gefahren bist, sollte da auch ein Freispruch drin sein. Solltest du schon einmal wegen derlei aufgefallen sein, ist da aber auch Luft nach oben.

Ich wiederhole den Ratschlag, dir einen Anwalt zu suchen. Sollte so etwas wieder vorkommen, musst du mit deutlichem "Nachschlag" rechnen.

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Maxizucker 
Fragesteller
 29.08.2020, 00:24
@Wikifreak

Nur wenn ich nicht gefahren bin, besteht die Möglichkeit auf Freispruch?

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Wikifreak  29.08.2020, 00:29
@Maxizucker

Auch wenn du gefahren bist, kannst du freigesprochen werden. Das geht aber zu sehr ins Detail und ich muss wieder auf den Anwalt verweisen.

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Maxizucker 
Fragesteller
 29.08.2020, 00:33
@Wikifreak

Ok. Ja den Anwalt für Strafrecht such ich mir am Montag. Aber da muss ja wirklich mehr hinter stecken... ohne Beweise würden die nicht so Hohe Strafen verordnen oder?

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Wikifreak  29.08.2020, 00:35
@Maxizucker

Die Aussage des Fahrers und des Beifahrers sind völlig ausreichend. So hoch ist die Strafe gar nicht.

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Wikifreak  29.08.2020, 00:38
@Maxizucker

Stimmt. Wir sind aber nicht bei CSI. In den meisten Fällen sind die Zeugenaussagen das einzige oder wichtigste Beweismittel. Vermutlich hast du zu den Vorwürfen schon mündlich oder schriftlich gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Angaben gemacht. Da warst du vermutlich nicht sehr überzeugend.

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Maxizucker 
Fragesteller
 29.08.2020, 00:39
@Wikifreak

Hab nur gesagt das ich das abstreite, und meine Zeugin hat das selbe gesagt. Das wir halt den Tatvorwurf abstreiten.

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Wikifreak  29.08.2020, 01:21
@Maxizucker

Wenn ihr überzeugend schildern könnt, dass du ihm nicht die Vorfahrt genommen hast oder dein Verhalten nicht "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" war, hast du eine Chance. Einzelheiten: Anwalt.

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