Chef an Arbeitszeugniss erinnern (per E-Mail). Wie?
Hallo, ich brauche dringend Eure Hilfe bei meinem E-Mail-Schreiben an meinen "alten Chef" mit Erinnerung an mein Arebitszeugnis.
Zur Problematik:
Wegen eines verlorenen Büroschlüssels ist mein "alter Chef" anscheinend sauer auf mich und hat meine letzte E-Mail mit der Bitte um Ausstellugn ein Arbeitszeugniss nicht beantwortet.
Ich kann ihn schlecht telefonisch erreichen, deswegen ist der Weg über E-Mail der einfachste. Nur weiss ich nicht wie ich mein Schreiben am besten und noch in netter Form formulieren kann.
Danke im voraus!
2 Antworten
Ein mahnendes Schriftstück in Händen ist immer das Sicherste. Einwurfeinschreiben genügt. Ein Zeugnis steht Dir zu, Du kannst es sogar mittels Rechtsweg verlangen und der Arbeitgeber hat sich an die Richtlinien zu halten. Da gibt es inhaltliche Maßstäbe, die enthalten sein müssen und die ein Anwalt prüfen kann und gegebenenfalls kannst Du es anfechten. Weise ihn förmlich darauf hin, dass er Dir das Arbeitszeugnis aushändigt mit Frist bis zum.... Das sollte in der Regel genügen.
Für die elektronische Post gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für einen altmodischen Brief. Nur den Betreff steht oben.
eMails werden oft übersehen, absichtlich oder versehentlich. Ein Papielbrief per Post ist sicherer.
Förmliche Anrede: Sehr geehrter Herr Schulte,
Text
Förmlicher Schluss: Mit freundlichen Grüßen
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