bundespolizei ausbildung ärztliche untersuchung?

2 Antworten

Du hast am Tag der Einstellung nochmal eine „Einstellungsuntersuchung“.

Die „Auswahluntersuchung“ hattest du ja schon.

Es kommt kein Hörtest etc. mehr dran.
Blutabnehmen ist meines Wissens im Nachhinein nur, wenn dich der PÄD nochmal gegen Hepatitis A und B impft, um am Ende den Titer zu bestimmen, da die Impfungen bei manchen Personen einfach nicht so anschlagen.

Sehtest kommt nochmal, aber da kann man nicht mehr rausfliegen. Da geht es nur darum ob man Dienstfahrzeuge mit oder ohne Sehhilfe fahren darf.

Ich fange ebenfalls am 1.3 in 2 Wochen an.

Lisahauls 
Fragesteller
 16.02.2024, 13:01

Okay, alles klar danke. Ich höre immer unterschiedliche Sachen. Jemand, der schon bei der Bundespolizei ist, sagte zu mir, dass es keine Untersuchung mehr am Einstellungstag gibt, sondern anderthalb Monate später. Und ein Mädchen welches noch mal wiederholt hat genau das gleiche gesagt. Ich hoffe fals uns Blut abgenommen wird das die wirklich nur auf das schauen, was du gesagt hast. Woher weißt du, dass du genau eigentlich? Liebe Grüße und wo fängst du an?

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Ja das alles stimmt.Eine Facharzt und ein Gutachter wird das alles bestätigen.Wenn du so ein problem hast Zb.Drogen usw.,evtl.fliegst du schnell raus.Die machen diese untersuchungen ganz genau und Presiz.Was du machen kannst,abwarten für die Terminen und danach die entscheidung und die ergebnisse.

Die Polizeiärztliche Untersuchung nach PDV 300

An den Polizeiberuf werden hohe körperliche Anforderungen geknüpft. Deswegen sollen beim Polizeiarzt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Polizeidiensttauglichkeit festgestellt werden. Diese sind nicht nur wichtig für den Job bei der Polizei – auch für die spätere Verbeamtung auf Lebenszeit. Jede polizeiärztliche Untersuchung verläuft nach der sogenannten „PDV 300“: Die Polizeidienstvorschrift 300. Diese Verordnung regelt die physischen und psychischen Kriterien für den Polizeidienst und gilt in allen Bundesländern.

Wie kann man sich auf die polizeiärztliche Untersuchung vorbereiten?

Die meisten Bewerber und Bewerberinnen werden sich diese Frage stellen. Denn fällt man bei der polizeiärztlichen Untersuchung durch, platzt der Traum vom Job bei der Polizei. Empfohlen wird schon frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen und mindestens sechs Monate vor dem Sporttest regelmäßig zu trainieren. Besonders geeignet sind Ausdauersportarten wie Joggen, Radfahren oder Schwimmen.

Um Verletzungen zu vermeiden, sollte man in den Wochen vor der polizeiärztlichen Untersuchung auf risikoreiche Sportarten verzichten. Eine ausgewogene Ernährung unterstützt die körperliche Fitness, der regelmäßige Konsum von Alkohol und Zigaretten ist dagegen kontraproduktiv. Raucher sind zwar nicht automatisch polizeidienstuntauglich, das Risiko für Lungenfunktionsstörungen ist jedoch höher.

Was untersucht der Polizeiarzt?

Angehende Polizisten und Polizistinnen müssen physisch und psychisch stark belastbar sein: Für den Einsatz im Außen-, Wechsel- und Schichtdienst, für den körperlichen Einsatz gegen Personen, für den Selbstschutz sowie für die Führung und den Gebrauch von Dienstwaffen. Im Vorfeld der Untersuchung müssen Bewerber/innen für die Ausbildung bei der Polizei einen umfangreichen Fragebogen zum Gesundheitszustand ausfüllen. Die Antworten werden mit dem Arzt persönlich durchgesprochen, möglicherweise werden weiterführende Fragen gestellt. Anschließend folgt der körperliche Check.

Hier prüft der Polizeiarzt neben der Mindestgröße und dem Gewicht (BMI) der Bewerber/innen unter anderem das Hör- und Sehvermögen – dazu lesen Sie unten mehr. Lunge, Atmung und Reflexe werden kontrolliert, das Skelett, Gelenke und Muskeln auf volle Funktionsfähigkeit geprüft. Organe werden abgetastet, der Zustand der Schleimhäute und der Haut wird untersucht – dazu gehören neben Narben auch Tätowierungen. Diese dürfen bei langärmliger Kleidung nicht sichtbar sein. Außerdem werden Urin- und Blutproben genommen und im Nachgang im Labor ausgewertet.

Was viele Bewerber/innen nicht bedenken: Auch Gebiss und Zähne werden sorgfältig kontrolliert und sollten gesund sein. Im Zweifel lieber vorher beim Zahnarzt durchchecken lassen! Bis zum Besuch beim Polizeiarzt müssen allerdings alle Behandlungen abgeschlossen sein, andernfalls droht ein Ausschluss.

Nicht zu unterschätzen: Das Belastungs-EKG beim Polizeiarzt

Ein elementarer Bestandteil der polizeiärztlichen Untersuchung ist der Fitness-Test bzw. das Belastungs-EKG. Neben der Prüfung von Kondition und Fitness, sollen mit dem EKG (Elektrokardiogramm) vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen ausgeschlossen werden. Aber auch gesunde Bewerber/innen sollten das Belastungs-EKG nicht unterschätzen. Hier wird der Körper auf dem Ergometer oder dem Laufband hohen Belastungen ausgesetzt. Bei stufenweise steigendem Schwierigkeitsgrad werden Puls, Blutdruck und Herzstromkurve durchgehend vom Polizeiarzt überprüft. Abschließend wird Rückgang der Herzfrequenz und die Dauer bis zum Erreichen Ruhepuls beobachtet.

Sind Brille oder Kontaktlinsen ein Problem für die Diensttauglichkeit?

Ein Mindestmaß an Sehfähigkeit muss bei der Polizei auch ohne Hilfsmittel gewährleistet sein. Deswegen müssen Brillenträger/innen einmal einen Sehtest mit und einmal ohne Hilfsmittel durchführen. Dafür sollten Sie zur Untersuchung einen aktuellen Befund von Ihrem Augenarzt mitbringen, welcher Ihre Sehhilfe dokumentiert. Die Sehleistung darf bei über 20-Jährigen auf jedem Auge nicht weniger als 30 Prozent betragen. Jüngere Bewerber/innen müssen mindestens 50 Prozent Sehleistung auf jedem Auge nachweisen. Kontaktlinsen sind weder beim Sehtest noch im Polizeidienst erlaubt.

Was sind Ausschlussgründe für die Polizeidiensttauglichkeit?

An angehende Beamtinnen und Beamte bei der Polizei werden hohe gesundheitliche Anforderungen gestellt. Im Folgenden finden Sie einige Gründe, die in der Regel für eine Dienstuntauglichkeit aufgeführt werden. 

WICHTIG: In welchem Maße Beeinträchtigungen oder Vorerkrankungen Ihre Diensttauglichkeit gefährden, können wir NICHT beurteilen. Die Entscheidung hängt immer vom jeweiligen Polizeiarzt ab. Wir führen keine Rechtsberatung durch, sondern geben Ihnen hier einen Überblick über mögliche Ausschlussgründe. Wünschen Sie sich eine fundierte Einschätzung Ihrer Chancen, halten Sie Rücksprache mit Ihrem Dienstherren oder dem zuständigen Amtsarzt.

  • Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Bandscheibenvorfall, schlecht verheilte Knochenbrüche, Bewegungseinschränkungen der Gelenke, Arthrose, Wirbelgleiten)
  • Psychische Krankheiten oder Instabilität, Depressionen, Angst- oder Zwangsstörungen, ADHS
  • Essstörungen
  • Suchterkrankungen
  • laufende psychotherapeutische Behandlungen
  • Blutzuckererkrankungen wie Diabetes mellitus
  • Blutarmut / Blutanomalien / erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel
  • Rheuma
  • Multiple Sklerose
  • Behandlungspflichtige Störungen der Schilddrüsenfunktion
  • allergische Erkrankungen (Asthma bronchiale, starke oder ganzjährige Allergien, laufende Hyposensibilisierung)
  • Erkrankung der Bauchspeicheldrüse
  • Erkrankungen der inneren Organe (z.B. Herzfehler, Nierenfunktionsstörungen, chronische Leber- oder Darmerkrankungen)
  • chronische Infektionen (wie Hepatitis B, C und HIV)
  • chronische Erkrankungen der Haut (z.B. Neurodermitis, Schuppenflechte etc.)
  • Hormonstörungen
  • Stoffwechselstörungen
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten
  • Erkrankungen der Zähne & laufende kieferorthopädische Behandlungen
  • vermindertes Sehvermögen
  • Tattoos im sichtbaren Bereich (z.B. am Hals oder an den Händen)
  • chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Krämpfe, Epilepsie etc.)
  • Störung des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinns
Wichtig: Ein gewisser „Spielraum“ bei der Beurteilung dieser Ausschlusskriterien bleibt immer bestehen. Daher wird für die Diensttauglichkeit immer der Einzelfall bewertet – zum Beispiel bei Allergien oder vergangenen Knochenbrüchen. Selbst abgeschlossene psychotherapeutische Behandlungen führen nicht zwangsläufig zur Polizeidienstuntauglichkeit.  
Lisahauls 
Fragesteller
 16.02.2024, 09:36

aber wieso wurde diese untersuchung nicht vor einstellung gemacht?

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GEU20C  16.02.2024, 09:37
@Lisahauls

Das hat seine Regeln,so wollen die das durchführen,eins nach dem anderen-Wenn du Psyscho problemen auch hast,da kommst du nie rein.

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GEU20C  16.02.2024, 09:42
@Lisahauls Lese weiter mein Kommentar Die Polizeiärztliche Untersuchung
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Lisahauls 
Fragesteller
 16.02.2024, 09:48
@GEU20C

habe nichts gelesen? bist du nun bei der bundespolizei oder nicht

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GEU20C  16.02.2024, 09:50
@Lisahauls

gehe oben und alles gut durch lesen,ob eine bei der Polizei ist oder nicht,das ändert die tatsache nun nicht.Ich wiederhole,ich habe deine frage voll beantwortet.Kannst du das nicht akzeptieren?

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Lisahauls 
Fragesteller
 16.02.2024, 09:54
@GEU20C

ja, aber wenn du nicht bei der Bundespolizei bist, kannst du nicht wissen, ob anderthalb Monate später nach Ausbildungsbeginn noch mal eine ärztliche Untersuchung stattfindet. Das, was du aufgezählt hast, waren nur die Punkte, welche man bei der ersten ärztlichen Untersuchung hat und die habe ich ja bestanden. meine Frage war, ob anderthalb Monate später bei der Bundespolizei noch mal eine Untersuchung stattfindet.

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Lisahauls 
Fragesteller
 16.02.2024, 09:55
@GEU20C

ich habe ja alle Einstellungstest schon positiv bestanden und eine Zusage erhalten für den 1. März. Es ging mir eigentlich nur um die ärztliche Untersuchung eineinhalb Monate später nach dem Beginn der Ausbildung

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GEU20C  16.02.2024, 09:56
@Lisahauls

steht alles da drin,JA...Das findet sicher statt.Du bist unmöglich,lese alles bis zu ende.Anwort hab ich nicht formuliert,das kommt von Polizei aus.Und nun ist schluss.

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GEU20C  16.02.2024, 09:59
@Lisahauls

Das kommt alles von BEAMTEN SERViCE der POLIZEI.DA alles nicht in deine BiRNE REIN GEHET ruf hier einfach mal an

 (0521) 32 99 89 22

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Fragee99  16.02.2024, 12:06

Das ist die Auswahluntersuchung und nicht die Einstellungsuntersuchung.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

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