Btmg Brief?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es sich bei Tatvorwurf lediglich um geringe Cannabis-Mengen zum Eigenbedarf handelt, sollte man der Einladung nicht Folge leisten, weil man sich als unerfahrene Person bei einer Vernehmung sonst um Kopf und Kragen reden kann.

In der Regel werden solch unbedeutende Verfahren eingestellt - mitunter gegen Auflagen (Geldbuße, Verrichten von Sozialarbeit oder Teilnahme an Drogenberatungsgesprächen, evtl. auch Drogen-Screenings).
Keine Stellungnahme zum Tatvorwurf abzugeben (also auch nicht zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen) hat rechtlich keine negativen Auswirkungen.

Tetrixxxx 
Fragesteller
 26.05.2018, 20:47

Vielen dank für deine Antwort also antwortet er auf den brief nicht und wartet einfach ab was kommt er hat direkt an dem tag aufgehört zu rauchen weil er keine führerschein rechtlichen konsequenzen will.

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Tetrixxxx 
Fragesteller
 26.05.2018, 20:48

Und es geht um sicher genau 5G aber als er abgewogen hat mit verpackung waren es 7G und 6G ist die eigenbedarf grenze.

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aXXLJ  27.05.2018, 09:14

Thx for * (1.278)

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Da konsultiert man am besten einen Anwalt.

Tetrixxxx 
Fragesteller
 25.05.2018, 17:56

Brauch man bei sowas „kleinem“ schon einen anwalt ?

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