brief mit geld in den knast geschickt?

2 Antworten

Bei U-Haft kann ich nicht mitreden.

Ich kannte vor etlichen Jahren Jemanden, den ich regelmäßig in der JVA (Justiz-Vollzugs-Anstalt) in Niedersachsen (Celle, Sehnde, Hannover, Uelzen) besucht hatte, und ich meine, es wäre so gewesen, daß man, wenn man die JVA informierte und um Erlaubnis gebeten/gefragt hatte, und die JVA dies erlaubte, überschaubare Geldscheine, 20 Euro oder 50 Euro, in Brief-Papier legal hinschicken konnte, auf dem Brief, also man schreibt dem Menschen ja etwas, dort den Betrag schriftlich angeben. Die Post/Briefe werden ja immer kontrolliert und gelesen. Die Geldscheine durfte er damals dort auf sein Gefängnis-Konto einzahlen und konnte z. B. sparen bis zur Entlassung oder konnte das Geld für den internen Einkauf verwenden, oder im internen Einkauf Artikel von draußen bestellen.

Wenn man ihn besuchte in der JVA, durfte man für den Aufenthaltsraum/Besuchsraum nur Münzgeld (1 und 2 Euro Münzen) für maximal circa 10 Euro mit reinnehmen, bei der Kontrolle/Durchsuchung durch die Justizvollzugsbeamten/Wärter:Innen vorzeigen und angeben. Dort im Besuchsraum gibt es Getränke-Automaten (Cola, Fanta) und Kaffee-Automaten. Da durften sich sowohl Besucher:In als auch Inhaftierte bedienen.

Frohe Weihnachten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, der sitzt in U-Haft und bekommt derart Geld nicht, auch nicht auf sein Haftkonto gutgeschrieben. Das Geld bzw. der Brief geht an den Absender zurück oder wird bei der zuständigen Staatsanwaltschaft verwahrt/beschlagnahmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung