Brief anonym

6 Antworten

Brief Anonym - also gänzlich unbekannt, woher und von wem der kommt.

Wen also sollte die Polizei dann laden?

Zur Strafbarkeit selbst, je nach Absicht des Täters (oder Täterin) wäre das entweder Beleidigung, Üble Nachrede oder Verleumndung, (§§ 185 - 187 StGB), demnach wäre das schon "Anzeigbar".

Nur, dass Du das bitte richtig verstehst, die Polizei macht um sowass jetzt nun wirklich nicht viel Aufhebens. Fingerabdrücke wird man nicht nehmen, viel zu teuer - denn ja, die Ermittlungskosten der Polizei sollten sich in Grenzen halten und werden gerne bei einfachen Delikten eingespart, da ansonsten kein Geld mehr für Sprit für Streifenfahrzeuge überig bleiben würde.

Du kannst also zur Polizei gehen, man wird das dort in einen Computer schreiben, geschehen wird nichts und irgendwann bekommst Du ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren ergebnislos eingestellt wurde.

memphys91  27.04.2013, 21:46

Es geht garnichtmal so um die Kosten bei der Sache.

Sondern eher darum, wen sie denn erkennsungdienstlich behandeln sollen? Und mit welcher Grundlage?

Bei übler Nachrede, Verleumdung etc, wäre es tatsächlich verhältnislos, aber eher in Bezug auf die Grundrechte des Betroffenen der Maßnahme.

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Wenn Du einen Anonyme Mail oder Brief bekommst weiss Niemand wer der Mailschreiber oder der Briefschreiber ist: das findet auch die Polizei nicht heraus bei Bagatellen: Nur bei Verbrechen wird dann weiter Recherchiert und evtl. erwischen sie den Täter oder auch nicht! Das einzige wo Du machen kannst ist demjenigen wo Du Verdächtigst eine Anonyme Mail zu senden er kann auch nicht herausfinden wer die Mail geschrieben hat: Ich gebe Dir gerne die Anonym-Mail-Adresse wenn Du willst. Gruss tschapa

1108nicole 
Fragesteller
 27.04.2013, 17:20

Danke für die Antwort. Wie bereits erwähnt handelt es sich um einen Brief, der per Post gekommen ist und eigentlich ist das ja eine schwere Verleumdung die da drinnen steht und strafbar?!?!?!? Doch wär es ja auch Käse wenn ich sage ich verdächtige den oder den oder? Wird wahrscheinlich nicht ausreichen, dass die Polizei sich einschaltet oder?

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Ich verstehe nicht so ganz, was du fragen möchtest.

Für mich sieht es so aus, dass du einen anonymen Brief bekommen hast, indem dir mitgeteilt wurde, dass dein Freund? dir fremdgeht?

Da kann dir die Polizei in keinster Weise weiterhelfen. Die Polizei ist Strafverfolgungsbehörde. Wenn du da mit so einem Privatkram ankommst werden die dir höchstens mitteilen, dass sie keine Privatdetektive sind. Da würden staatliche Ressourcen für nichts draufgehen.

Da gäbe es keinen Anlass irgendwelche Fingerabdrücke zu nehmen (Grundrechtseingriff!!! -> allgemeines Persönlichkeitsrecht -> Recht auf informationelle Selbstbestimmung usw.) außerdem hätten sie dazu auch keine rechtliche Grundlage.

Wenn du noch ein wenig mehr Input bieten würdest, könnte ich dir vielleicht mehr helfen.

Alles Gute

Der Aufwand den Absender zu ermitteln steht in keinem Verhältnis zu dem zugefügten Schaden.

Zudem ja nicht einmal ein Schaden entstanden ist, nur Du hast ja einen Brief bekommen, und der Inhalt deutet lediglich etwas an.

Wirf den Brief weg wenn Du dem Inhalt keinen Glauben schenkst und gut ist.
Freue dich darüber das der Absender extra Geld für die Briefmarke ausgegeben hat^^

1108nicole 
Fragesteller
 27.04.2013, 17:31

Ich glaub des wird auch darauf hinauslaufen aber ärgern tut es mich EXTREMST. Sowas ist eine KINDERGARTENSAUEREI!

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kodi1123  27.04.2013, 19:59
@1108nicole

Sowas ist eine KINDERGARTENSAUEREI!

warum ärgerst du dich dann drüber? :-D

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Du kannst natürlich eine Strafanzeige wegen Verleumdung erstatten (§ 187 StGB). Die Frage ist natürlich, was die Polizei unternehmen kann. Nur weil du sagst "Das war bestimmt der- oder diejenige" wird man diese Person sicherlich keiner erkennungsdienstlichen Maßnahme unterziehen. Zudem müsste die Tatsache, dass die Behauptung falsch ist, bewiesen werden - nicht umgekehrt.

Mein Tipp: Mit dem Partner reden.

kodi1123  27.04.2013, 19:50

SIE kann keine Anzeige erstatten - wenn dann IHR Freund selbst. Allerdings liegt keine Straftat vor.

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