Hey Tobilie,
zu diesem Zeitpunkt wird dir meine Antwort keine Hilfe mehr bringen, aber für zukünftige Ereignisse, wird sie dir hoffentlich weiterhelfen.
Im Volksmund Ruhestörung , im Ordnungswidrigkeitenrecht
Unzulässiger Lärm ( § 117 OWiG ) genannt, betrifft dies stets das unmittelbare Umfeld und kann durchaus zu einem empfindlich gestörten Nachbarschaftsverhältnis führen.
Entgegen dem weitverbreiteten Glauben, gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Nachruhe
á la: "Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist Ruhe einzuhalten."
Daraus resultiert natürlich kein rechtsfreier Raum, im Gegensatz, dieses Gesetz ist strenger, als die meisten annehmen. Demnach ist jeder nach den Umständen vermeidbare Lärm, der geeignet ist die Nachbarschaft zu belästigen, zu unterbinden.
Das heißt im Grunde, dass man sowohl am Morgen um 07:00, nach einer Nachtschicht, von seinem Nachbarn verlangen kann, seine Technobässe auszudrehen, als auch am Mittag gegen 14:00 Uhr darauf bestehen kann, dass die Nachbarn kein Rockkonzert im Garten veranstalten.
Man kann sich, wenn man Feste feiert, absichern, dass man die Nachbarn alle einlädt und es vorher ankündigt. Das bedeutet allerdings trotzdem nicht, dass man im Ernstfall dann nicht doch die Musik ausschalten muss. Sobald sich jemand beschwert, ist es vorbei mit der Feierei.
Der allseits bekannte Zeitraum von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ( oder 08:00 Uhr ) kommt aber auch nicht von ungefähr.
In den meisten privaten Mietverträgen ( in Mehrparteienhäusern, "Mietblöcken und in so ziemlich jedem, mir bekannten Kleingartenverein ) gibt es eine Hausordnung ( Platzordnung, u.ä. ). Diese beinhaltet in der Regel eine Nachtruheklausel in oben genannter Art und Weise.
Wird diese nicht eingehalten, kann dies der Hausverwaltung / Platzverwaltung gemeldet werden und ernsthafte Konsequenzen, bis hin zur Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Empfehlenswert ist in einem solchen Fall immer, ein sog. "Lärmprotokoll" zu führen, d.h. du notierst dir jedes Mal, wenn es zu einer solchen Ruhestörung kommt, welche Uhrzeit es ist, woher der Lärm kommt, ob du die Verursacher selbst angesprochen hast ( deren Reaktion ), ob die Polizei hinzugezogen wurde, und, und, und...
Dieses kannst du dann an den entsprechenden Verwalter, oder auch der Polizei ( die ist allerdings nicht für zivilrechtliche Belange da ) weitergeben, um so die Störungen zu dokumentieren.
Auf deine Situation bezogen empfiehlt sich aber erst mal, mit der entsprechenden Person selbst zu reden. Ob man um 18:00 Uhr tatsächlich schon mit der durchaus berechtigten, Polizeikeule schwingen muss, bleibt jedem selbst überlassen. Aber es lebt sich durchaus besser, sowas auf dem kurzen Wege und direkt zu klären, denn so kann einem angespannten Verhältnis vorgebeugt werden. Ob man nicht bei einem einmaligen Vorfall auch mal ein Auge zu drücken kann und wenn es auch nur gelegentlich vorkommt, sollte man sich ebenso fragen.
Falls es dann doch zu weiteren Vorfällen kommt oder gar mit Gewalt oder Aggression reagiert wird, kann man immer noch einen Gang höher schalten und doch noch die Polizei oder den Verwalter informieren.