Braucht ein Anhänger bis 25 km/h TÜV?

3 Antworten

Der Anhänger muss für LoF-Zwecke genutzt werden, dann ist er zulassungsfrei. Zulassungspflichtige Anhänger müssen zur HU:

§29 StVZO:

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

§3 Abs 1 FZV regelt die Zulassungspflicht, die Ausnahmen davon finden sich in §3 Abs 2 FZV:

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden

Aber Achtung, Falle:

In §29 StVZO heißt es außerdem, dass kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge der HU unterliegen, sofern sie unter §4 Abs 2 und 3 FZV fallen.

Ein 25 km/h-Anhänger ist zulassungsfrei, aber kennzeichenpflichtig. Es muss daher unbedingt darauf geachtet werden, dass er eben nicht unter §4 Abs 2 FZV fällt, wo es heißt:

3. Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.

Heißt: LoF-Zulassung, aber keine 25km/h-Kennzeichung: Volle HU-Pflicht.

eieiei2  18.09.2021, 17:23

Und außerhalb der Land- und Forstwirtschaft ist der L Führerschein nicht gültig ....

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wenn er zulassungsfrei ist wie in der landwirtschaft bis 25kmh nicht.was er braucht ist eine betriebserlaubnis,25kmh schild und grünes folgekennzeichen der zugmaschine.darf allerdings nur zu landwirtschaftlichen zwecken eingesetzt werden.transport von anderen gütern wird als steuerhinterziehung gewertet