Brauche Unterstützung?

Nordlicht979  10.02.2023, 07:53

Ich verstehe das Problem nicht. Wenn noch ein Jahr Spanisch fehlt, könntest Du doch in der Klasse 11 dieses fehlende Jahr nachholen.

abezhan10 
Fragesteller
 10.02.2023, 08:00

Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, das ist nicht möglich. Ich muss dann sozusagen komplette von vorne anfangen und das bis zum 13. klasse weiter machen.

2 Antworten

Die Regelungen zum Unterricht, zum Inhalt, zur Prüfung wird nur von der Schulbehörde festgelegt. Diese wird sich an Weisungen und Vorgaben des Innenministierums halten.

Ich würde an Deiner Stelle einen Vorschlag machen z.B. das vierte Jahr Spanisch erfolgt in der Klasse 13 und die Anfangsjahre werden von Dir übersprungen, weil Du sie bereits absolviert hast. Ob das günstig ist, bezweifle ich, denn Du wirst den Inhalt der ersten Jahre vermutlich teilweise vergessen.

Wenn Du also in den Klassen 11-13 anfangs den Unterricht wiederholst, dürfte das für Dich eher von Vorteil sein.

Natürlich könntest Du auch einen Antrag stellen, Dich prüfen zu lassen, ohne das vierte Jahr absolviert zu haben. Aber das wirst Du vermutlich auch nicht wollen.

Egal was Du willst, Du brauchst einen Vorschlag, der der Prüfungsordnung entspricht. Die Prüfungsordnung wird bei einer Klage von einem Verwaltungsgericht geprüft. Die Chancen, für Dich eine Ausnahmegenehmigung herauszuschlagen, stufe ich als sehr gering ein.

Wenn du alles nachgeholt hast und kannst ist gut. Du hättest freiwillig wiederholen können, ohne Anmerkung zumindest war das vielerorts so, und kostenlos an Förderprogrammen teilnehmen können. Bloß mir fällt jetzt nichts über dein Recht ein? Du musst halt spanisch weitermachen, fertig.

Bespreche es am besten mit dem Oberstufen Koordinator oder mit einem richtigen Anwalt.