Brauche Unterstützung?
Moin zusammen,
ich bin ein Schüler, der aktuell die 10. Klasse in Hamburg besucht und in Zukunft die Oberstufe besuchen wird. In den letzten drei Jahren habe ich Spanischunterricht in der 8. bis 10. Klasse gehabt. Um jedoch in der Oberstufe weiterzukommen, müssen mindestens vier Jahre Spanischunterricht absolviert werden. Da ich jedoch ein Jahr fehle, muss ich in den Klassen 11 bis 13 Spanisch weitermachen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in der 7. Klasse aufgrund der Corona-Pandemie viel Unterricht ausgefallen ist und ich mehrere Monate keinen Spanischunterricht hatte. Dies betrifft besonders Schüler in Hessen. Ich habe jedoch alle versäumten Inhalte nachgeholt, was ich durch meine Noten belegen kann.
Ich bitte Sie, mich über meine Rechte in dieser Situation zu informieren und mir gegebenenfalls eine Lösung anzubieten.
kann sich jemanden mit recht gut aus. Oder jemanden vielleicht Jura studiert, der hier mir helfen kann??
Ich verstehe das Problem nicht. Wenn noch ein Jahr Spanisch fehlt, könntest Du doch in der Klasse 11 dieses fehlende Jahr nachholen.
Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, das ist nicht möglich. Ich muss dann sozusagen komplette von vorne anfangen und das bis zum 13. klasse weiter machen.
2 Antworten
Die Regelungen zum Unterricht, zum Inhalt, zur Prüfung wird nur von der Schulbehörde festgelegt. Diese wird sich an Weisungen und Vorgaben des Innenministierums halten.
Ich würde an Deiner Stelle einen Vorschlag machen z.B. das vierte Jahr Spanisch erfolgt in der Klasse 13 und die Anfangsjahre werden von Dir übersprungen, weil Du sie bereits absolviert hast. Ob das günstig ist, bezweifle ich, denn Du wirst den Inhalt der ersten Jahre vermutlich teilweise vergessen.
Wenn Du also in den Klassen 11-13 anfangs den Unterricht wiederholst, dürfte das für Dich eher von Vorteil sein.
Natürlich könntest Du auch einen Antrag stellen, Dich prüfen zu lassen, ohne das vierte Jahr absolviert zu haben. Aber das wirst Du vermutlich auch nicht wollen.
Egal was Du willst, Du brauchst einen Vorschlag, der der Prüfungsordnung entspricht. Die Prüfungsordnung wird bei einer Klage von einem Verwaltungsgericht geprüft. Die Chancen, für Dich eine Ausnahmegenehmigung herauszuschlagen, stufe ich als sehr gering ein.
Wenn du alles nachgeholt hast und kannst ist gut. Du hättest freiwillig wiederholen können, ohne Anmerkung zumindest war das vielerorts so, und kostenlos an Förderprogrammen teilnehmen können. Bloß mir fällt jetzt nichts über dein Recht ein? Du musst halt spanisch weitermachen, fertig.
Bespreche es am besten mit dem Oberstufen Koordinator oder mit einem richtigen Anwalt.