Bitte um rechtlichen Rat?

8 Antworten

Eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Sachbeschädigung wäre die erste die ich in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen bekommen würde. Sachbeschädigung ist eine reine Vorsatzstraftat. Das heisst Du müßtest ihr Handy mit Wollen und Wissen beschädigt haben. Dann müßte ja jeder Unfallteilnehmer an einem KFZ Unfall eine Strafanzeige kassieren.

Eine Anzeige, bzw. ein Straftatbestand, hat nichts mit der Erlangung/Durchsetzung von Schadensersatz zu tun, das ist eine rein zivilrechtliche Sache. Inwiefern der hier durchsetzbar ist, muss ein Rechtsanwalt durchleuchten. Ich bezweifele aber mal einen Anspruch doch sehr, vor allem da das schon so lange her ist. In den drei Monaten kann mit dem Handy sonst was passiert sein. Sie muss immerhin beweisen, das die Beschädigung aus jener Nacht ist.

Ibupro 
Fragesteller
 17.05.2022, 00:15

Alles klar Vielen Dank für die schnelle Antwort.🙂

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Das klingt nach einem klassischen Gefälligkeitsschaden, bei dem die Rechtsprechung regelmäßig einen "stillschweigenden Haftungsausschuss" annimmt. In diesem Falle müsstest du den Schaden nur zahlen, wenn dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten wäre.

Trotzdem solltest du mal prüfen, ob Gefälligkeitsschäden in deiner Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wenn je könntest du den Schaden trotzdem melden, schon um des Friedens willen. Angesichts der Tatsache, dass deine Freund mit einer Strafanzeige droht, wäre ich allerdings vermutlich nicht sehr in der Stimmung dazu...

Der Straftatvorwurf ist ohnehin vollkommen abwegig. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im deutschen Strafrecht ohne jeden Zweifel nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
RobStark03  19.05.2022, 21:56

Was meinst du mit zahlen? Ist eher ein Versicherungsfall oder?

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Answer1234567  19.05.2022, 22:38
@RobStark03

Für den Geschädigten ist egal, ob der Schädiger versichert ist oder nicht. Anspruchsgegner ist immer der Schädiger selbst.

Gefälligkeitsschäden sind übrigens in vielen Basisversicherungsverträgen ausgeschlossen. Ob das ein Versicherungsfall wäre, kommt also auf den Vertrag des Schädigers mit seiner Versicherung an, kann dem Geschädigten aber wie gesagt erst mal vollkommen egal sein.

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Eine Anzeige hilft nie beim Durchsetzen zivilrechtlicher Ansprüche. Dass hier aber überhaupt Ansprüche entstanden sind, sehe ich nicht.

Anzeigen kann man nur Straftaten. Ein Sturz ist keine Straftat.

Sag ihr sie kann dich gern haben und zahl ihr nichts. Das ist weder Sachbeschädigung noch irgendeine andere Straftat. Soll sie ruhig zur Polizei gehen, die wird sie wieder nach Hause schicken.

Anzeigen kann sie dich, kann aber schlicht jeder jeden…

Sie wird aber keine Chancen haben auf einen Anspruch. Du hast ihr einen Freundschaftsdienst geboten und ihr wart offenbar beide alkohlisiert und entsprechend nicht zurechnungsfähig.

Lass sie reden und blockier sie. Ich bin sicher, dass du da heil raus kommst, selbst wenn sie Anzeige erstatten sollte.