Bitte um rechtlichen Rat?
Hey erstmal, ich bräuchte mal Hilfe...
Ich war vor etwa 3 Monaten auf einer Party, wir haben ordentlich gebechert und hatten Spaß. Für einen kleinen Einblick wie viel getrunken wurde: Es wurde viel Erbrochen.
Jedenfalls war ich auf dem Heimweg mit einem guten Freund und einer Freundin. Wir mussten unser AST Taxi erwischen welches ungefähr 400-500 Meter von der Partyadresse entfernt gehalten hat. Wir mussten also rennen da wir schon Verspätung hatten und der Fahrer uns bereits angerufen hat da er loswollte. Wir rannten also und genannte Freundin konnte nicht mehr Rennen da sie Asthmatiker ist. Also meinte ich dass ich sie huckepack nehme. Für 10 Meter hat das auch einigermaßen gut geklappt jedoch bin ich so geschwankt dass ich gestolpert bin und wir uns daher gemault haben. Bei dem Sturz wurden unsere beiden Handys beschädigt. Ihr Handy hat einen Display Schaden und einen Kamera Schaden was aber nur am Glas liegt. Danach lebten wir uns auseinander und hatten keinen Kontakt mehr.
Jetzt jedoch kommt sie an und will dass ich die Reparatur zahle. Ich meinte das ich ihr nichts Zahle da ich gerade Finanziell an der Klippe hänge. Jetzt droht sie mich anzuzeigen wenn ich es nicht Zahle.
Würde die Anzeige mich verpflichten die Reparatur zu Zahlen oder kommt Sie mit der Anzeige nicht durch?
Hoffe der Text ist einigermaßen verständlich...
8 Antworten
Eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Sachbeschädigung wäre die erste die ich in der Bundesrepublik Deutschland zu sehen bekommen würde. Sachbeschädigung ist eine reine Vorsatzstraftat. Das heisst Du müßtest ihr Handy mit Wollen und Wissen beschädigt haben. Dann müßte ja jeder Unfallteilnehmer an einem KFZ Unfall eine Strafanzeige kassieren.
Eine Anzeige, bzw. ein Straftatbestand, hat nichts mit der Erlangung/Durchsetzung von Schadensersatz zu tun, das ist eine rein zivilrechtliche Sache. Inwiefern der hier durchsetzbar ist, muss ein Rechtsanwalt durchleuchten. Ich bezweifele aber mal einen Anspruch doch sehr, vor allem da das schon so lange her ist. In den drei Monaten kann mit dem Handy sonst was passiert sein. Sie muss immerhin beweisen, das die Beschädigung aus jener Nacht ist.
Das klingt nach einem klassischen Gefälligkeitsschaden, bei dem die Rechtsprechung regelmäßig einen "stillschweigenden Haftungsausschuss" annimmt. In diesem Falle müsstest du den Schaden nur zahlen, wenn dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz anzulasten wäre.
Trotzdem solltest du mal prüfen, ob Gefälligkeitsschäden in deiner Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Wenn je könntest du den Schaden trotzdem melden, schon um des Friedens willen. Angesichts der Tatsache, dass deine Freund mit einer Strafanzeige droht, wäre ich allerdings vermutlich nicht sehr in der Stimmung dazu...
Der Straftatvorwurf ist ohnehin vollkommen abwegig. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es im deutschen Strafrecht ohne jeden Zweifel nicht.
Für den Geschädigten ist egal, ob der Schädiger versichert ist oder nicht. Anspruchsgegner ist immer der Schädiger selbst.
Gefälligkeitsschäden sind übrigens in vielen Basisversicherungsverträgen ausgeschlossen. Ob das ein Versicherungsfall wäre, kommt also auf den Vertrag des Schädigers mit seiner Versicherung an, kann dem Geschädigten aber wie gesagt erst mal vollkommen egal sein.
Eine Anzeige hilft nie beim Durchsetzen zivilrechtlicher Ansprüche. Dass hier aber überhaupt Ansprüche entstanden sind, sehe ich nicht.
Anzeigen kann man nur Straftaten. Ein Sturz ist keine Straftat.
Sag ihr sie kann dich gern haben und zahl ihr nichts. Das ist weder Sachbeschädigung noch irgendeine andere Straftat. Soll sie ruhig zur Polizei gehen, die wird sie wieder nach Hause schicken.
Anzeigen kann sie dich, kann aber schlicht jeder jeden…
Sie wird aber keine Chancen haben auf einen Anspruch. Du hast ihr einen Freundschaftsdienst geboten und ihr wart offenbar beide alkohlisiert und entsprechend nicht zurechnungsfähig.
Lass sie reden und blockier sie. Ich bin sicher, dass du da heil raus kommst, selbst wenn sie Anzeige erstatten sollte.
Was meinst du mit zahlen? Ist eher ein Versicherungsfall oder?