Bis wie viel km/h darf man mit einem 50 ccm Roller fahren?

3 Antworten

Je nachdem:

Ab 15 mit Mofa-Prüfbescheinigung (welche KEIN Führerschein ist) Mofa/Roller mit je max. 25 km/h, 50 cm³.

Ab 16 mit Klasse M, Kleinkrafträder max. 45 km/h bbH*, 50 cm³; bis 50 kmh bbH* Kleinkrafträder, welche bis 31.12.2001, oder bis 60 kmh bbH* Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Schneller darf man die an für sich auch mit Klasse A1 oder A nicht fahren. Denn ob eine höhere Geschwindigkeit einfach so eingetragen würde, ist eher fraglich. Viel Geld würde es wohl auch noch kosten.

*) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Wenn du nur den Führerschein Klasse M hast, 45KM/h. Ausnahme, wenn der Roller vor ich glaube 2002 gebuat wurde, dann 50km/h

Hast du den Führerschein Klasse A und lässt den Roller offen eintragen, dann gibt es kein Geschwindigkeitslimit.

Ich weiß nicht wie's in Deutschland ist aber in Österreich, glaub ich, 45 km/h.