Beweglichen Sachen bei der Grundsteuer angeben?
Hallo, ich brauch mal wieder eure Hilfe. Meine Schwester möchte sich ein Haus kaufen. Die Eigentümer möchten für die Küche Einbauschränke etc. 20.000 €. Wo wird dies angegeben, damit man bei der Grunderwerbsteuern Strich bei den Steuern ein Vorteil hat. Ist es direkt beim Notar oder noch zusätzlich irgendwo anders. Danke für eure Hilfe.
2 Antworten
Das teilst du dem Notar mit. Meist gibt es dazu ein Formular, das Du im Vorfeld ausfüllen musst mit Deinen Daten. Da steht das mit drin. Denk auch dran, zum Beispiel eine Markise oder so rauszunehmen.
Alles, was nicht "wesentlicher Gebäudebestandteile" ist, unterliegt nicht der Grundsteuer. Aber das muss im Kaufvertrag detailliert aufgeführt werden, mit Preis. Dazu gehören beispielsweise Möbelstücke, Einbauküchen, Markisen, Heizölvorrat, Solaranlage, Sauna usw.
Muss dann in den Kaufvertrag, der Kaufpreis beträgt xyz , mitverkauft wird eine Einbauküche im Wert von 20.000€. Oder so sinngemäß.
So sollten auch andere Möbel, die übernommen werden, im Kaufvertrag erwähnt und beschrieben werden.
Wieso die Markise rausnehmen ?