Betriebsbedingte Kündigung?

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Betriebsbedingte Kündigung: Abfindung und Frist

WICHTIG!!!

Du musst unbedingt innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Das ist die Voraussetzung für jeglichen Anspruch gegen deinen Arbeitgeber!

Ich bin bis Dezember in Elternzeit

Bei Mitarbeitern, die in Elternzeit gehen, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der/diejenige sowohl zum Zeitpunkt der Kündigung nicht weiterbeschäftigt werden kann als auch nach Ablauf der Elternzeit keine Beschäftigung möglich sein wird.

Was passiert nach der betriebsbedingten Kündigung?

Grundsätzlich müssen Sie sich als Arbeitgeber darauf einstellen, dass es zu Kündigungsklagen kommt. Diese muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen einreichen; andernfalls ist eine Klage unwirksam.

Wer hat bei betriebsbedingter Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Eine Firma muss keine Abfindung an Mitarbeiter zahlen. Oft tut sie es, insbesondere wenn beide Seiten einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

Woran können betriebsbedingte Kündigungen scheitern?

Sollte der Arbeitgeber bei der Sozialauswahl Fehler machen, dann kann eine Kündigung scheitern – vorausgesetzt eine Kündigungsschutzklage wird innerhalb von drei Wochen eingereicht.

https://www.personio.de/hr-lexikon/betriebsbedingte-kuendigung/

Kündigungsschutzklage: 5 Dinge, die Sie hierzu wissen müssen!

Von einer Kündigungsschutzklage hängt viel ab, daher sollte man sich im Falle des Falles am besten sofort an einen Anwalt wenden. Zwar kann die Klage auch ohne Hilfe eines Anwalts eingereicht werden: Die Rechtsantragsstelle beim örtlichen zuständigen Arbeitsgericht hilft sogar bei der Formulierung.

https://www.kanzlei-asch.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/kuendigungsschutzklage/

Meine persönliche Meinung ist:

Du solltest dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Sollte dies aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, ist es wichtig, dass du auf jeden Fall beim Arbeitsgericht Klage einreichst. Wie oben erwähnt hilft dir hier auch die Rechtsantragsstelle.

Wichtig ist zunächst einfach nur, dass die 3-Wochen-Frist eingehalten wird!

Geht das so einfach mich zu kündigen? Bekomme ich nicht mal eine Abfindung?

Diese Fragen kann dir nur ein Anwalt beantworten. Gut möglich, dass dein Arbeitgeber es einfach mal versucht und darauf hofft, dass die 3-Wochen-Frist nicht eingehalten wird und er gut aus dem Schneider ist.

10 Jahre Beschäftigung ist recht ordentlich. Wenn nicht unbedingt dort weiter arbeiten willst, wäre auch eine außergerichtliche Einigung möglich. Ein Anwalt kann dich dabei unterstützen, sodass du nicht über den Tisch gezogen wirst und eine angemessene Ausgleichszahlung erhältst. Insbesondere dann, wenn die Kündigung nicht hinreichend begründet werden kann.

Bei einer Erstberatung sind Anwälte an eine Gebührenordnung gebunden. Dass heißt die Kosten dürfen max. 190,- EUR betragen.

Die Kosten bleiben also auch überschaubar, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Und sicher gut investiert im Vergleich zu dem, was du zu verlieren hast.

Viel Erfolg!

eine Abfindung ist eine freiwillige Verhandlungssache.
Betriebsbedingt ist ein dehnbarer Begriff den ich an deiner Stelle sorgfältig prüfen würde

Abfindungen sind Verhandlungssache.

Geht das so einfach mich zu kündigen?

Nein. Aber man kann Dir kündigen.

Über die Wirksamkeit der Kündigung müssen ggf. die Arbeitsgericte entscheiden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.