Bestehe ich das Fachabi mit 0 Punkten?
Servus! Ich besuche in Bayern die 12. Klasse einer FOS. Im moment laufen die Prüfungen. Ich bin in Mathe ziemlich schlecht (schon immer gewesen), und habe als Gesamtergebnis in Mathe bisher glatte 2 Punkte. Ich habe ein schlechtes Gefühl wegen der anstehenden Fachabiprüfung in Mathe - ich rechne mit 0 Punkten. Frage: kann ich dennoch bestehen?
In allen anderen Fächern (Prüfungs- und Nichtprüfungsfächern) bin ich ziemlich gut, habe mehrere Einser und sonst nix schlechter als 6 Punkte.
Bestehe ich also, wenn ich aus allen einbringungsfähigen Noten ein Gesamtergebnis von über 240 habe?
Dankeschön schon mal!
(Bitte keine Kommentare "mit 0 Punkten bist du so oder so raus" - die Frage bezieht sich auf die Fachobedschule - dort gelten ganz andere Regeln als auf anderen Schulen. Bitte nur antworten wenn ihr eine Ahnung habt.)
1 Antwort
Für NRW gilt Folgendes:
In zwei der vier anzurechnenden Leistungskurse und in sieben der elf anzurechnenden Grundkurse müssen jeweils fünf Punkte der einfachen Wertung erreicht sein. Mit null Punkten bewertete Kurse gelten als nicht belegt
sowie
Es müssen elf Grundkurse belegt und in diesen in der einfachen Wertung insgesamt mindestens 55 Punkte erreicht sein.
Unter den anzurechnenden Kursen müssen je zwei Kurse in Deutsch, einer Fremdsprache, einer Gesellschaftswissenschaft, Mathematik, einer Naturwissenschaft (Biologie oder Physik oder Chemie) sein. Außer den genannten Fächern können aus weiteren Fächern höchstens je zwei Halbjahreskurse angerechnet werden
Frage bezog sich auf Bayern, nicht NRW
Einen großen Unterschied sollte es da nicht geben
(5) 1Bei der Fachabiturprüfung an der Fachoberschule gehen in das Abschlussergebnis ein:
1.die verdreifachten Prüfungsergebnisse gemäß Abs. 2,
2.die Halbjahresergebnisse in der fachpraktischen Ausbildung,
3.das Ergebnis des Fachreferats und
4.25 weitere Halbjahresergebnisse aus den Halbjahren 11/2, 12/1 und 12/2 sowie in Fächern, die mit der Jahrgangsstufe 11 enden, zusätzlich aus dem Halbjahr 11/1.
(9) 1Die Prüfung ist bestanden, wenn
- höchstens zwei Prüfungsergebnisse und höchstens zwei Gesamtergebnisse in einbringungsfähigen Fächern mit weniger als 4 Punkten erzielt werden und
- die Punktesumme aus den eingebrachten Ergebnissen
a) bei genau einem Gesamtergebnis mit weniger als 4 Punkten
aa) gemäß Abs. 5 Satz 1 mindestens 200 Punkte,
bb) gemäß Abs. 7 Satz 2 und 3 mindestens 140 Punkte und
cc) im Übrigen mindestens 130 Punkte und
b) bei zwei Gesamtergebnissen mit weniger als 4 Punkten
aa) gemäß Abs. 5 Satz 1 mindestens 240 Punkte,
bb) gemäß Abs. 7 Satz 2 und 3 mindestens 168 Punkte,
cc) im Übrigen mindestens 156 Punkte
beträgt.
2Im Rahmen von Satz 1 Nr. 1 zählen Ergebnisse mit 0 Punkten zweifach. 3Bei der Abiturprüfung dürfen in keinem Prüfungsergebnis 0 Punkte vorliegen.
Die Regelung kenne ich. Dennoch ist mir die formulierung zu unklar, deshalb die hier gestellte Frage. Ich verstehe es so: bei 0 punkten (doppelt gewertet) muss ich ein GE von größer gleich 240 haben. Ich habe über 350.
Ich weiß, dass man in der 13. Klasse bei der Prüfung keine 0 Punkte haben darf, jedoch in der 12. Klasse theoretisch schon. Ich kapiere nicht so recht warum extra geschrieben wird, dass 0 Punkte doppelt zählen, also nicht das sofortige aus sind? Weißt du, ob sich der absatz mit dem "0 Punkte dürfen nicht vorliegen" nur auf die 13. Klasse bezieht? Andernfalls finde ich die Regelungen ziemlich widersprüchig?
Danke
Nein, der bezieht sich explizit auf das Fachabi. Einen Widerspruch sehe ich da nicht. Null Punkte in der Abiprüfung bedeutet "nicht bestanden"
Bei Null Punkten in Mathe in einem Halbjahr waren automatisch zwei der zwei Versuche weg, in denen du weniger als 4 Punkte haben dürftest.
Wenn du also schon in der 11. Und 12. Klasse mehr als zweimal weniger als 4 Punkte in den gewerteten Fächern gehabt hattest, hast du nicht bestanden. Hast du einmal 2 Punkte und einmal 0 Punkte wären das insgesamt drei "Fehlversuche" und somit nicht bestehen.
Hättest du immer mehr als 3 Punkte gehabt aber in der Fachabi Prüfung in Mathe 0 Punkte hast du auch nicht bestanden.
Immer unter dem Aspekt, dass die anderen Bedingungen erfüllt werden.
Hallöchen nochmal! Für alle die immer noch ratlos sind:
Ich habe heute nach der Prüfung mit meinem Direktor gesprochen. Die oben angeführte Regel, dass 0 Punkte in der Prüfung NICHT erlaubt sind, bezieht sich nur auf JgSt. 13!!!
Es ist also möglich, wie in meinem Fall, ein gesamtes Fach zu unterpunkten. Die einzelnen Halbjahre zählen hier nicht! Völlig egal ob ihr in einem oder allen HJ unterpunktet habt - nur der Mittelwert dieser zählt als Gesamtergebnis. Auch die Prüfung kann 0 Punkte ergeben, da (in meinem Fall):
- Ein Gesamtergebnis einfach unterpunktet wurde (2 Punkte im "Jahresfortgang". Erlaubt wäre hier lt. o. s. Regeln zwei einfache Unterpunktungen (Punkte 1-4) oder eine doppelte (0).
- Eine Prüfung hypothetisch doppelt unterpunktet wurde (0 Punkte). Erlaubt wäre hier, wie im Punkt zuvor, zwei einfache oder eine doppelte
- Ich eine Gesamtsumme von 380 Punkten habe. (Minimum wäre in diesem Fall 240)
Ich bedanke mich dennoch für die Antworten!
Wichtig!!
Diese Erklärung bezieht sich ausschließlich auf die Fachoberschulen in Bayern, Jahrgang 12!
Auch wichtig: Die Prüfung um die hier debattiert wird ist nicht das "Abitur"! Es handelt sich auch nicht um die "fachgebundene Hochschulreife" sondern jeglich um die Abschlussprüfung der FOS 12, auch "Fachhochschulreife" genannt. Bitte dringend Differenzieren, die Regeln sind für alle 3 völlig anders!
In anderen Bundesländern sieht das schon wieder ganz ganz anders aus, bitte verlasst euch nicht auf diese Regelungen wenn ihr von woanders seid.
Also bedeutet es, wenn ich im Fachabi (Bayern) in den Prüfungen überall mindestens 4p schaffe außer in Mathe, weil ich nämlich denke ich bekomme 0p, dass diese 0p einfach gezählt werden oder? Außer wenn man einmal 0p bekommt und einmal 2p oder so. Da werden die 0p doppelt gezählt oder?
Zur Klarifikation: Wenn Du in ALLEN Schulhalbjahren in Mathe 2 Punkte hattest also mehr als zwei "Unterergebnisse", wird das nichts. Auch gelten 0 Punkte als "nicht belegt" / "nicht bestanden"