Beschuldigtenvernehmung wegen übler Nachrede u. Beleidigung
Hallo Zusammen,
ich habe in meiner Vergangenheit ziemlichen Mist gebaut. Vor über einem Jahr habe ich Schluss mit meinem Freund gemacht. Wir sind nicht wirklich im Guten auseinander gegangen. Vor etwa zwei Monaten habe ich erfahren, das er üble Spiele mit meinen damaligen Freunden gespielt hat, weswegen diese sich von mir abgewendet haben und ich bis zu disem Zeitpunkt nicht wusste wieso. Geleitet von meinen negativen Gefühlen ihm gegenüber, habe ich mir sämtliche Fakten, welche aber leider sehr schwer zu beweisen sein werden, von ihm zusammen getragen, in einem formellen Brief zusammen gestellt und dann per WKW an mehrerer seiner Kontakte geschickt. Ich wollte nur eins damit bezwecken, das endlich mal welche begreifen, wie er wirklich ist. Nach dem die Tat begangen war und ich mich wieder beruhigt hatte, merkte ich erst was ich getan habe. Nur wusste ich nicht was ich nun tun sollte. Bis anfang der Woche gab es für mich keinerlei Konsequenzen und dachte bis dahin, das Gras drüber gewachsen sei. Dann kam der Brief von der Staatsanwaltschaft. Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen übler Nachrede und Beleidigung. Der Termin -> in etwa einer Woche. Nun überkommt mich natürlich die Panik. Ich habe scheiße gebaut und werde dazu stehen müssen. Zur Zeit bin ich noch in der Ausbildung und habe einfach nur angst davor, das ich zur Freiheitsstrafe verurteilt werde. Jeder wird mir raten einen Anwahlt hin zu zuziehen. Das Problem liegt leider bei den Finanzen. Außerdem bin ich schuldig und die Beweislage wird auch ziemlich genau aussehn und mein Ex-Freund wird mir nichts schenken, das ist sicher. Ich weis, das ich definitiv scheiße gebaut habe, werft mir das nicht vor, sondern schenkt mir einen Rat.
Danke schon mal.
8 Antworten
Für eine Freiheitsstrafe reicht das ganz sicher nicht. Zeig dich reuig und gestehe deine Schuld ein. Wenn überhaupt, wirst du eine geldstrafe - bemessen an deinem Einkommen - bekommen. Diese kannst du auch in Raten zahlen. Ausserdem wirst du Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen.
Danke für deine Antwort. Mit einer Geldstrafe werde ich leben können, vor allem wenn man diese auch in Raten zahlen kann. Ich weis nur definitiv eins. So bald ich da durch bin, werde ich nie wieder so etwas machen. Wie sagt man leider so schön späte Einsicht ist besser als keine.
Also erstmal: Freiheitsstrafe gibts wegen sowas nicht. Zweitens: Ein Beratungsgespräch gibts auf jeden Fall über den Beratungsschein, den du dir am Gericht ausstellen lassen kannst (10 EUR Zuzahlung). Der Anwalt wird dir dann sagen ob es sinnvoll ist, mit einem Anwalt zu diesem Termin zu gehen oder wie du dich verhalten sollst.
Sag am besten das gleiche was du hier geschrieben hast. Dass du wütend warst und das dann gemacht hast und dir dann nach einer Woche klar wurde "gott was hab ich da gemacht" -aber da war es schon zu spät. Eine Haftstrafe bekommst du bestimmt nicht. Wenn dann eine kleine Geldstrafe, vielleicht wird das Verfahren auch eingestellt. Die Frage ist nämlich welchen Schaden hat dein Ex dadurch erlitten.
Das ist eine ausgezeichnete Frage. Weil das kann ich nicht nachvollziehen, welchen Schaden er genommen hat. Aber so wie ich ihn kennen gelernt habe, dann wird er hoch pokern bis zum Schluss und maßlos übertreiben. Aber wie gesagt, die Suppe habe ich mir selber ein geschüttet.
§ 186 StGB: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Aussage (Tatsache) muss geeignet sein, die Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Zu beachten ist, dass im Einzelfall die Tat nach § 193 StGB (D) – Wahrnehmung berechtigter Interessen – gerechtfertigt sein kann, etwa wenn die Behauptung guten Glaubens im Rahmen eines Prozesses oder einer Strafanzeige aufgestellt wurde. Die Meinungsfreiheit kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Wahrnehmung berechtigter Interessen begründen, wenn es sich um bewusst oder erwiesenermaßen unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Üble Nachrede und Beleidigung werden von der Staatsanwaltschaft nur im Falle eines öffentlichen Interesses verfolgt; dafür muss in der Regel der Rechtsfrieden über die Person des Beleidigten hinaus gestört sein oder ein besonders schwerer Fall vorliegen. Ansonsten wird das Verfahren eingestellt und der Verletzte auf die Möglichkeit der Privatklage verwiesen, §§ 374 ff. StPO.
Als ob ich mir das nicht schon längst selber durch gelesen habe. Scheint wohl nicht sehr gut für mich aus zusehen XD.
Außerdem, wenn ich eine Freiheitsstrafe bekommen sollte, wie sieht das mit meiner Ausbildung aus. Darum habe ich Angst.
Wäre interessant, ob du da wirklich beleidigt hast und Tatsachen schriebst. Wenn nicht, dann bekommst du eins auf den Deckel und das auch zurecht. Keine Angst, dafür gibt es hier keinen Knast. Und der Staatsanwalt ist auch nur ein Mensch und mit dem kann man auch ganz normal reden. Wenn es dann vor Gericht gehen sollte, kannst du immer noch über einen Anwalt nachdenken.
Ich habe viele Sachen angegeben, welche er mir im Vertrauen wärend der Beziehung mitgeteilt hatte. Und da generell das meiste Aussagen von ihm sind und er diese sicherlich nicht bezeugen wird, sieht das ganze schon ziemlich glasklar aus.