Beschäftigungsnachweis Bewerbung Polizei NRW?
Hallo ihr Lieben,
die Polizei NRW verlangt im Bewerbungsverfahren für das duale Studium einen "aktuellen Beschäftigungsnachweis", weiter ist das nicht erläutert. Ist es in Ordnung als aktuellen Beschäftigungsnachweis eine derzeitige Studienbescheinigung einzureichen? Oder ist das eher unklug, weil nicht gern gesehen wird, dass man sich bei der Polizei bewirbt und im Bewerbungsverfahren noch für ein anderes Studium eingeschrieben ist?
Ich würde der Studienbescheinigung zusätzlich einen Zweizeiler zulegen, mit dem Hinweis, mich zeitnah zu exmatrikulieren. Ist das in Ordnung so?
Immerhin beginnt der Bewerbungsprozess ja 12 Monate im Voraus, wo man nicht weiß ob man es im Endeffekt überhaupt wirklich schafft.. Viele suchen sich vorher einen Plan B.
Aber das sollte einem ja nicht zum Nachteil werden.. oder kann man deswegen aussortiert werden?
LG
2 Antworten
Der Beschäftigungsnachweis ist die von deinem Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über dein aktuelles Arbeitsverhältnis. Bist du statt einer Anstellung immatrikuliert, legst du deine aktuelle Studienbescheinigung vor und fügst kurz hinzu, dass du dich zum Studienende exmatrikulierst. Die Bewerbung für das duale Studium in NRW läuft bis zum 8. Oktober des Vorjahres, und eine parallele Immatrikulation führt nicht zum Ausschluss, da ein Plan B üblich ist und dein Status damit transparent bleibt.
Die Studienbescheinigung reicht kommentarlos