Berufsschulpflichtig mit 18 NRW?
Hallo unzwar hab ich mich entschlossen die Ausbildung abzubrechen.
Ich bin 18 Jahre alt leben in Köln
habe vom 5 März 2025 bis 11 Juli 2025 eine Berufsvorbereitungsmaßnahme gemacht und meinen Ersten Schulabschluss Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erworben.
Ich hab mich entschieden normal Arbeiten zu gehen kann ich das machen oder bin ich noch Berufsschulpflichtig ??
2 Antworten
Deine Berufsschulpflicht endet automatisch mit dem Ablauf des Schuljahres, in dem du dein 18. Lebensjahr vollendest – also am 31. 07. 2025. Ab dem 1. 08. 2025 darfst du uneingeschränkt arbeiten. keinerlei weitere Teilnahme an Schule oder Maßnahme ist danach vorgeschrieben.
Soweit ich weiß, bist du mit Vollendung des 18. Lebensjahres nicht mehr schulpflichtig. Wenn du eine Ausbildung machst, gilt die Berufsschulpflicht bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr, sobald du die Ausbildung beginnst. Letzteres weiß ich noch, weil ich meine Ausbildung mit Mitte 20 begonnen habe und eigentlich gar nicht mehr verpflichtet war, die Berufsschule zu besuchen. Solltest du normal arbeiten gehen wollen, ohne Ausbildung, bist du nicht mehr verpflichtet, eine Schule zu besuchen.
Nein, da du schon 18 Jahre alt bist. Guck, was Emanuel geschrieben. Das ist gut ergänzend, zu meiner Aussage. Da du schon 18 bist und das neue Schuljahr jetzt losgeht, bist du nicht mehr verpflichtet, zur Schule zu gehen. Das alte ist ja schon beendet, zu dessen Zeitpunkt du ja schon 18 geworden bist oder es warst. Je nachdem, wann du Geburtstag hattest. Zumindest, wenn du einer Arbeit nachgehst, die nicht im Rahmen einer Ausbildung stattfindet. Dann besteht die Möglichkeit, dir einen anderen Ausbildungsbetrieb zu suchen und weiterhin die Berufsschule zu besuchen. Aber, wenn du keine Ausbildung machst und arbeitest, bist du nicht mehr verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen.
Bin noch auf 4 Monate Probezeit und möchte kündigen muss ich dann trotzdem noch zur Berufsschule?