Berechnung des Bedarfs bei Nachtspeicherheizung mit Zweitarifzähler?

5 Antworten

Es muss bei Vermietung ein Energieausweis für das Gebäude oder die Wohnung vorgelegt werden.
Dieser ist schon seit vielen Jahren Pflicht.

Daraus ersichtlich sollte die pro Quadratmeter und Jahr erforderliche Heizleistung sein.

Die Aufladung der Nachtspeicheröfen findet eigentlich immer im NT statt. Insofern ist eigentlich nur dieser Wert relevant.

Jedoch rechne ich mit den gegebenen Werten eine Annahme von 90 kWh/(m²a) aus. Das wäre für einen Altbau vergleichsweise wenig. Ich würde je nach Dämmung eher das Doppelte ansetzen.

Ideal wären natürlich die Verbrauchswerte des Vormieters.

Zum Hochtarif wird ja der Strom berechnet, den Du in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Ihr verbrauchst.

Wenn Dein Warmwasser auch über Srom läuft, dann erscheinen mir die 500 kWh viel zu niedrig.

Ich verbrauche rd. 1.000 kWh an Strom, wobei da Warmwasser nicht mal dabei ist.

SeyinLia 
Fragesteller
 27.02.2024, 23:19

Also hast du jetzt im Hochtarif 1000 und im Niedertarif dann auch so um die 4500? Warmwasser wird ja separat über den normalen Hausstrom abgerechnet, das hat ja nichts mit den Zahlen hier fürs Heizen zu tun.

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AngiedieSchlaue  27.02.2024, 23:26
@SeyinLia

Ich habe keine zwei Tarife. Hab nur normalen Haushaltsstrom und liege damit bei rd. 1.000 kWh im Jahr.

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Dein Vermieter muss dir einen Energiebedarfsausweis gegeben haben, aus dem du entnehmen kannst, wie viel Heizenergie du in einem 'Normwinter' benötigst.

Als Daumenregel kannst nehmen, 10 Minuten duschen braucht 3 kWh.

Wichtig ist zu wissen, ob der gesamte Strom, vor allem die Warmwassererzeugung, nachts auf dem Niedertarifzähler gezählt wird, oder ob das nur die Nachtspeicherheizung ist.

Ansonsten erschein mir 500kWh Haushaltsstrom im Jahr total unrealistisch niedrig. Das schaffen nur die Amish People. Oder dann, wenn nachts wirklich alles auf dem Niedertarifzähler läuft und die ganz konsequent alle Hochstromverbraucher nur laufen lässt, wenn das E-Werk dich auf Billigstrom geschaltet hat.

Die 4500 kWh für die Heizung können (bei einem Altbau) hinkommen

bikerfan73  27.02.2024, 22:34

Der FS hat einen separaten Zähler. Die 500 kWh sind nicht für den Haushalt, sondern das, was die Nachtspeicherheizungen tagsüber verbrauchen.

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Das Verhältnis kann bei seperaten Zähler hinkommen. Der Verbrauch richtet sich stark nach Dämmung, Heizverhalten und Region (Freistehende Häuser auf dem Land kühlen schnelller aus, als in der Stadt). Du müsstest einen Energiepass erhalten haben, in dem der Wärmebedarf drin steht.

Warmwasser läuft meistens über einen Durchlauferhitzer, der über den Haushaltsstromzähler läuft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Arbeite seit 25 Jahren bei einem Netzbetreiber.
SeyinLia 
Fragesteller
 27.02.2024, 22:27

Ich habe leider keinen Pass bekommen oder sonst was. :( Also Warmwasser läuft schon mal gar nicht über diese Nachtspeicherheizung? Gehen wir mal von einer normalen Dämmung aus, meinst du, ich kann diese errechneten Zahlen von YellowStrom übernehmen? Oder ist das zu viel/wenig? Weil ich habe da wirklich wie gesagt gar keine Ahnung von der Thematik und kann das grade auch nicht einschätzen, oder das realistisch ist.

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bikerfan73  27.02.2024, 22:32
@SeyinLia

5000 kWh bei 50qm sind 100 kWh/qm. Das ist eine Durchschnittsberechnung. Also im Durchschnitt passt das.

Also Warmwasser läuft schon mal gar nicht über diese Nachtspeicherheizung?

Nein. Nachtspeicherheizungen wurde früher gefordert (60'er bis 80'er Jahre hauptsächlich) wegen der Ölkrise. Damals galt die Forderung nur für die Wärme. Darum laufen die Durchlauferhitzer über den Haushaltsstromzähler.

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SeyinLia 
Fragesteller
 27.02.2024, 22:39
@bikerfan73

Also sollte ich beim Haushaltsstrom schon etwas mehr berechnen? Wenn Warmwasser ja darüber abgerechnet wird?

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bikerfan73  27.02.2024, 22:41
@SeyinLia

Auf jeden Fall. Pro Person rechnet man mit 800 kWh Warmwasserbedarf pro Jahr.

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Der Wärmebedarf für die Wohnungsbeheizung ist ziemlich zuverlässig zu ermitteln mittels Online-Wärmebedarfsrechner im Internet. Dazu gibt man detaillierte bauliche Gegebenheiten ein (z.B. Außenwandflächen für Mauern und Fenster, Dicke, Material, Fugenlängen bei Fenster u. Türen u.s.w.). Angaben allein nach Wohnfläche bringen nur ganz ungefähre Erfahrungswerte.