Berauscht im Homeoffice?

2 Antworten

Da Du Dich in der Arbeitszeit befindest, ist Dein Arbeitgeber berechtigt, Dich auch einsatzfähig zu haben. Die Örtlichkeit spielt dabei keine Rolle. Was du nach oder vor Deiner Arbeitszeit treibst, ist Dein persönliches Pech oder Glück.

Streng genommen könntest Du in Deiner Arbeitszeit am heimischen Computer einen Arbeitsunfall erleiden; da wird es dann schon interessant mit der Haftungsfrage. Wenn der AG beispielsweise bewusst duldet, dass Du blau am Rechner sitzt, würde ich meinen, dass er u.U. eine Mitschuld an einem Unfall tragen könnte.

Wenn er das nicht mitbekommt, ist das wohl schwerer zu beantworten. Er könnte aber beispielsweise Dich verpflichten, einer Schulung bezüglich Unfallverhütung beizuwohnen und damit seine Fürsorgepflicht erfüllen.

Voraus mit nur einem r.