Benötigt man Abdest (Whudu) wenn man sein Genitalbereich (Penis) anfässt?

3 Antworten

Nein, das ist nicht nötig.

du darfst deinen penis nur mit der linken hand anfassen, da allah sonst zürnt!

---Ibn Hazm sagte: „Denn dass ein Mann seinen Penis mit seiner Linken berührt ist zulässig, und dass eine Frau ihre Scheide berührt ebenso, und dies nach Konsens der gesamten Ummah. Wenn dies also erlaubt ist, so passiert dabei (beim Masturbieren) nicht mehr als das Zulässige, außer daß man das Ziel hat Samen auszustoßen, und dies ist grundsätzlich nicht verboten, denn Allah sagt: Und er hat euch dargelegt, was er euch verboten hat. Und diese Sache gehört nicht zu den Dingen, deren Verbotenheit er uns dargelegt hat, weswegen es erlaubt ist und er sagt: Er erschuf für euch alles was auf der Erde ist. Das einzige ist, daß wir es verabscheuen, da es nicht zu den edlen Charaktereigenschaften gehört und nicht von den vorzüglichen Dingen ist.“

Bleronskl  07.07.2023, 23:59

wie ich verstehe ist masturbieren erlaubt?

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Im Namen Allahs,des Allerbarmers,des Barmherzigen.

Das mag daran liegen, dass du türkisch veranlagt bist und die Türken überwiegend der Rechtsschule vom Imām Abū Hanīfah, möge Allāh Sich seiner erbarmen, folgen. Ich erwähne dir alle Rechtsschulen, damit Allāh dir die richtige Ansicht zeigen mag.
Die Hanābilah und Shāfi'iah sagen: "Das Berühren des Geschlechtteils oder des Anus macht die Gebetswaschung ungültig, basierend auf den Hadīth: "Wer seinen Penis anfasst, der soll sich zum Gebet waschen.""
Die Aḥnāf sagen: "Wer seinen Penis oder Anus anfasst, dessen Gebetswaschung wird nicht ungültig, basierend auf den Hadīth von Taliq bin Ali: "Dass ein Mann den Propheten über einen Mann gefragt hat, der seinen Penis anfasst, ist er zur Gebetswaschung angehalten." Er erwiderte: "Nein, er ist nur ein Teil von dir." Berichtet von den fünf Büchern."
Diesen Hadīth haben at-Tirmidhī und Ibn Hibbān als authentisch eingestuft. Ibn al-Madīnī sagte: "Er ist besser als der Hadīth von Busrah."
Jedoch prangerte ash-Shāfi'ī die Richtigkeit des Hadīth von Taliq an und sagte: "Dieser Hadīth wurde über Qais bin Taliq überliefert. Und wir fragten über diesen Qais bin Taliq nach. Jedoch fanden wir niemanden, der ihn kennt."
Demnach ist in der Kette ein Majhūl (Unbekannter) enthalten. Allāh weiß am besten.
Und von Busrah bint Safwān, Allāhs Wohlgefallen auf ihr, wird überliefert: "Dass der Gesandte Allāhs, Allāhs Segen und Heil auf ihm, sagte: "Wer seinen Penis anfässt, der soll sich zum Gebet waschen." Dieser Hadīth wurde in den fünf Büchern überliefert. At-Tirmidhī und Ibn Hibban erklärten ihn für authentischt. Al-Buchārī sagte: "Dieser (Hadīth) ist der authentischste Hadīth in diesem Kapitel."
Deswegen sagten einige, dass dieser Hadīth nur auf das eigene Geschlechtsteil hindeutet und dass nur bei Berühren des eigenen Geschlechtsteils die Gebetswaschung ungültig wird, weil dem Penis ein Personalpronomen folgt. Allāh weiß am besten. Und manche sagten, dass nur der Penis bzw. die Vagina betroffen sind und nicht der Anus, und Allāh weiß am besten.
Die Mālikiah sagen: "Wer seinen Penis oder Anus mit Erregung anfasst, dessen Gebetswaschung ist ungültig, ohne diesem (also: ohne die Erregung) nicht."
Allāh weiß am besten.

http://www.ahlu-sunnah.com/threads/34125-Frage-zum-Wudu