Beleidigung oder Meinung?

14 Antworten

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deine Meinungsäusserungsfreiheit wird durch die Persönlichkeitsrechte anderer begrenzt. Es spielt also keine Rolle, ob du noch irgendeine Floskel voranschiebst, es ist so oder so eine Beleidigung. Die einzige Möglichkeit die du hast ist wenn du was wahres sagst und quasi den Wahrheitsbeweis erbringen kannst. Wenn du zu jemandem sagst: Sie sind für unfähig diesen Job auszuführen und es wahr ist, dann ist es keine Beleidigung. Bei Schimpfwörtern/Verbalinjurien wirds allerdings schwierig. Also beim "Idiot" auch...

So leicht kommst du aus der Nummer nicht heraus. Mit diesem Stilmittel könntest du ja die wildesten Beleidigungen verbreiten ohne dafür belangt werden zu können. Es dürfte sich hierbei um eine Beleidigung gemäß § 185 StGB handeln.

klar kannst du dann belangt werden. Auch wenn du sagst: Du bist ein Volltrottel und XXYYZZ! ist das Deine persönliche Meinung - die sollteste jedoch für dich behalten. Meiner Meinung nach .... ist nichts anderes

Ja ohne wenn und aber!!! Es kommt eben drauf an wie man sich der Sprache bedient. Hier mal ein paar Beispiele:

Herr Wachtmeister sind Sie schwerhörig oder sind Sie doof? Jetzt hat man den Wachtmeister gegenüber keinerlei Beleidigung ausgesprochen, aber innerhalb der Frage hat man es ja doch zum Ausdruck gebracht was man so von ihm hält. Übrigens man hat gefragt, der Wachtmeister kann nun mit ja/nein antworten oder gar nichts sagen. Aber vorsicht die allermeisten Polizisten, die ja übrigens verbeamtet sind , sind sofort auf beleidigung aus , denke mal das es daran liegt das die Deutsche Sprache für einen Polizisten heut nicht mehr so wichtig ist, denn wichtiger scheint denen heute eher das eigene Ego. Und immer sehr vorsichtig bei solchen Aktionen, ist man alleine , besser die Faust im Sack machen, es kommt auch vor und liegt ja nahe das der eine Beamte das sagt was er für seinen Kollegen aussagen muss. Da wird schnell schon mal auf die k.... gehauen und auch mal gelogen, wie gesagt hauptsache das Ego des Beamten ist und bleibt dadurch im Lot, ist leifder so mittlerweile in Deutschland.

eigentlich ist es schon eine beleidigung. da macht auch das "meiner meinung nach" keinen unterschied. im prinzip ist ja jede beleidigung auch eine meinungsäußerung.

wobei der beleidigungs-§ aber generell ziemlich eng gehandhabt wird. in der praxis würde wohl kein richter bei sowas wegen beleidigung verurteilen

DerBesteBayer  19.08.2010, 20:28

In Aurich Ostfriesland gibts ne Stawa die macht sowas immer gern.... Die werden da richtig scharf, ist dann ja auch immer nen einfacher Job, andere sachen sind dann wahrscheinlich zu schwer....

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kopyto  20.08.2010, 09:58

dann sagt dem Richter mal er sein ein Idiot und dann wirst du zu 100% belangt.

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