Bekommt man keinen Fahrzeugbrief bei der Zulassung mehr?

2 Antworten

Ein zulassungspflichtiges Fahrzeug hat eine Zulassungsbescheinigung. Deren Teil II ersetzt den früheren Fahrzeugbrief und verbleibt beim Fahrzeug. Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsstelle mit der Zulassung ausgefertigt und nach der Abmeldung wieder eingezogen; der frühere Fahrzeugschein sozusagen.

Wenn du ein Leichtkraftrad erworben hast, wirst du keinen "Brief" erhalten.