Bekommt Halter oder Fahrer das Bußgeld?

9 Antworten

Warum schiebst du zu deiner anderen seltsamen Frage jetzt auch noch ohne Hintergrundinformationen diese hinterher?

https://www.gutefrage.net/frage/verjaehrung-einer-ordnungswidrigkeit-probezeit

Das macht das Ganze nur noch wirrer und unverständlicher. Was man auch unschwer an den Antworten hier erkennen kann.

Es kann nicht sein, dass du ein Aufbauseminar absolvieren sollst, wenn kein (rechtskräftiger) Bußgeldbescheid gegen dich ergangen ist.

Wenn doch, ist irgendwas total schief gelaufen und du solltest das mit der Fahrerlaubnisbehörde klären.

Viele Grüße

Michael

CypherMSI 
Fragesteller
 05.08.2019, 13:01

Ja ich habe heute mit der Anordnung die Vollstreckung erhalten, dass das Bußgeld nicht gezahlt wurde. Es ist aber fest kein Bußgeld angekommen, weil ich alle Strafen sorgfältig zahle und abhefte. Also muss da ein Fehler vorgelaufen sein. Ich habe auch mit meinem Anwalt geredet und er meinte, dass solche Fehler gelegentlich vorkommen. Mir geht es auch nicht um den Geldbetrag - zahle ich gerne. Es geht mir eher um die Verlängerung der Probezeit

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19Michael69  05.08.2019, 13:16
@CypherMSI
weil ich alle Strafen sorgfältig zahle und abhefte

Na das lässt ja tief blicken.

Also gibt es doch einen Bußgeldbescheid und noch weitere "Post".

Wieso und warum du den Bußgeldbescheid nicht erhalten hast, lässt sich hier nicht klären.

Da du angehalten wurdest, steht der Fahrer zweifelsfrei fest. Daher geht "die Post" auch direkt an dich und nicht mehr an den Halter.

Nachdem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wurde, hat die Fahrerlaubnisbehörde mit ihrer Arbeit begonnen.

Deine Probezeit ist bereits auf vier Jahre verlängert und du musst das Aufbauseminar absolvieren.

Dafür gibt es keine Fristen und keine Verjährung. Die Anordnung zum Aufbauseminar ist immer gültig, auch nach acht Monaten.

Absolvierst du es nicht in der dir gesetzten Frist, wird man dir die Fahrerlaubnis entziehen.

Gruß Michael

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Erfasst? Also geknipst? Dann natürlich der Halter. Das heißt aber nicht, dass er das ohne weiteres zahlt, weil verantwortlich ist der Fahrer.

Die Antworten sind richtig.

Entweder lässt du dir das Geld geben und bezahlst oder du gehst in Widerspruch und gibst Name Adresse vom Fahrer an .

Hier kann keine Fernrechtsberstung

erfolgen :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

weder noch, keiner von beiden bekommt bussgeld. einer von beiden muss zahlen, den schrieb bekommt der halter.

Wenn deine Personalien bei der Polizei bekannt sind, dann bekommst du die Strafe