Bei Umzug in einer neuen Mietwohnung, darf der Vermieter mich direkt kündigen?

5 Antworten

Im Mietvertrag ist i.d.R. die Mindestvertragslaufzeit zu finden - diese gilt natürlich für beide Seiten! Genau so wie die Mietdauer: idealerweise -> "unbefristet".

In Deutschland kann ein Vermieter dich nicht einfach direkt nach Einzug ohne Grund kündigen. Er braucht ein „berechtigtes Interesse“ (z.B. Eigenbedarf) und muss die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten (i.d.R. drei Monate). Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung wäre nur möglich, wenn du gravierend gegen den Mietvertrag verstößt. Bei Unsicherheit hilft ein Mieterverein oder Rechtsberatung weiter.

Der Vermieter darf ohne weiteres gar nicht kündigen. Außer für Eigenbedarf. Aber dafür gibt es strenge Vorgaben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ein Vermieter darf nur aus berechtigtem Interesse kündigen, d.h.:

  • er oder ein naher Angehöriger will die Wohnung selbst nutzen
  • der Frieden im Haus ist durch dich gestört
  • du bezahlst keine Miete

Bei Mietern gibts keine Probezeit.

Sofern der Vertrag unterschrieben ist hast du die gesetzlichen Bedingungen.