Bei falscher Anschussfahrkarte 60€ zahlen?
Hallo,
Ich fahre seit einigen Wochen von Frankfurt aus nach Biebesheim mit der Bahn. Ich habe eine Jahreskarte (Preisstufe 4) die jedoch nur für das Tarifgebiet Frankfurt gilt und kaufe daher täglich eine Anschlussfahrkarte (Preisstufe 5) dazu. (Ich bin mir bewusst das ich eigentlich eine Anschlussfahrkarte der gleichen Stufe benötige, nur habe ich mich auf der Tatsache das ich selbst noch kein Geld verdiene, und bisher noch niemand etwas gesagt hatte (und ich werde täglich kontrolliert) dazu entschieden diese weiterhin zu kaufen.) seither tue ich jedenfalls so als wäre mir das was ganz neues. Den 1. Kontrolleur der dies bemerkte wies mich so bloß auf die andere Preisstufe hin. Heute ist es zum 2. mal einem Kontrolleur aufgefallen und dieser meinte, er müsse mir jetzt eigentlich das Bußgeld von 60€ berechnen (was er aber dann nicht tat). Nun würde es mich interessieren ob man wirklich 60€ Buße zahlen müsste, nur wegen einer "versehentlich" zu hoch gekauften Preisstufe (die Differenz beträgt 1,30€) denn im Grunde besitze ich ja eine Fahrkarte mit einer ganz normalen anschlussfahrkarte und somit fahre ich ja eigentlich nicht schwarz...
Vlt hatte ja jemand schon den Fall oder weiß mehr wie ich.
Vielen Dank im Voraus! :)
3 Antworten
Das erhöhte Beförderungsentgelt wird dann zu Recht erhoben, wenn du keinen gültigen Fahrschein vorweisen kannst und das ist ja wohl der Fall. Sei froh, dass du bisher so davongekommen bist und höre auf zu betrügen.
Mal ehrlich: Für wie blöd hältst du die Menschheit?
Du wurdest kontrolliert, der Kontrolleur war gnädig und hat dich auf das falsche Ticket hingewiesen, aber sehr wohl deine Personalien aufgenommen. Damit ist nun erweisen, dass du sehr wohl weißt, dass du ein weiteres Ticket brauchst und du meinst im Ernst, die Bahn würde ich nun bis zur Unendlichkeit alles durchgehen lassen?
Wenn du Minderjährig bist, so kannst du in der Tat die 60 Euro umgehen, hat was mit Taschengeld-§ zu tun, aber schwarzfahren ist nach wie vor eine Straftat und dann landest du vor Gericht und wirst zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt und ein paar Jahre wird dann die Tat in deiner Akte stehen.
Das alles für 1,30 Euro....
Von dem wirklich unnötigen Anfang mal abgesehen kann ich mit deiner Antwort sogar was anfangen. Nein der Kontrolleur hat nichts dergleichen aufgenommen. Das mit dem Taschengeld wusste ich noch nicht und es trifft auch nicht auf mich zu. Aber gut zu wissen ist es allemal. Man lernt halt doch immer noch was dazu:P
Da man dir ab sofort Absicht unterstellen kann steht zu den fälligen 60,- € auch eine Strafanzeige wegen Betrug oder Leistungserschleichung im Raum.