Bei einer Unterschrift beim Feld Ort Datum die Postleitzahl angeben?

7 Antworten

Die Angabe des Ortes ist generell keine juristische Notwendigkeit. Es gibt zwar in der ZPO eine Regelung zur Empfangsbekenntnis, aber auch in dieser ist nur Datum und Unterschrift verlangt.

Es gab mal die Idee, dass der Ort dazu dienen könnte, zu Beweisen ob der Unterschriftleistende wirklich an diesem Ort war, im Falle der Unterschriftenfälschung. Moderne Technik macht aber auch das uninteressant.

Zum Ort kommt keine Postleitzahl. Und strenggenommen kannst du auch den Ort weg lassen. Es ist eine völlig antiquierte Angabe.

domdre  03.09.2019, 10:26

Hie kann ich RoninS nur zustimmen. Vor allem im digitalen Zeitalter ergibt sich die Moeglichkeit Vertraege von ueberall zu unterschreiben. Digitale Signaturen verlinken dabei z.B. die IP-Adresse, das Endgerät über das 'unterschrieben'wurde, die E-mail Adresse, einen Zeitstempel und das Dokument und kreieren daraus eine Belegdatei mit juristischem Wert. Der Aufenthaltsort ist keine Angabe die gespeichert wird, um es dem Unterzeichner zu erleichtern von ueberall zu unterzeichnen. https://yousign.com/de-de bietet beispielsweise einen solchen Service an. [Ad]

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Das kommt drauf an. Wenn das Ein Schreiben ist, womit in deiner nähreren Umgebung gearbeitet wird, wie ein Arbeitsvertrag zum Beispiel, dann ist es nicht nötig und allen beteiligten klar. Solltest du aber ein Dokument bundesweit verschicken, dann wäre es ratsam auch die PLZ mit anzugeben. Es gibt so einige Orte und Städte ja nicht nur einmal.

maja0403  03.09.2019, 08:28

Was hat das jetzt mit der Ortsangabe im Rahmen der Unterschrift zu tun?

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Da die Unterschrift nichts mit postalischer Zustellung zu tun hat, ohne PLZ

Ist eine freiwillige Angabe. Wenn die PLZ gefordert wird, steht das ausdrücklich im Formular.

Du mußt gar nichts. Tue das , was Du für notwendig hälst um das Ziel zu erreichen.