Hi,

Ist okay. Das Problem ist das normalerweise ja auch keine Identifizierung stattfindet. Unterschreibe doch das naechste Mal mit einem Smiley. Welchen rechtlichen Beweis hat der Paketdienst dann, ob er dir das Paket geliefert hat? - Korrekt: keinen!

Ein Paket einfach vor die Tuer stellen hat genauso eine rechtliche Wirkung. Die "Unterschriften" die Paketdienste einholen sind rechtlich hoechst fragwuerdig, um nicht nichtig zu sagen (sofern dein Ausweis nicht kontrolliert wird). Sofern der Paketdienst nicht per Einschreiben verpflichtet wird die ID zu überprüfen, können sie machen was sie wollen.

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Bei handschriftlichen Unterschriften ist das Original die Schriftform auf Papier. Ein Scan oder eine Kopie davon sind immer nur eine Kopie.

In der digitalen Welt ist es genau umgekehrt: Das Original ist das elektronisch unterschriebene pdf. Eine ausgedruckte elektronische Unterschrift verliert nicht automatisch Ihre Gültigkeit, wenn aber ein Vertragspartner das Original anfordert,so muss immer das pdf geliefert werden.

Die meisten eSignatur Anbieter (Adobe Sign, Yousign, Docusign, etc.) vermerken meist unter der eSignatur, dass es sich um eine eSignatur handelt. Dies kann in Form eines QR-Codes sein, der dann direkt zu einem eSignatur Prüftool weiterleitet, oder in Form eines schlichten Stempels.

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Hi,

Adobe Sign ist rechtskräftig innerhalb der EU, da Sie die eIDAS Verordnung erfüllen. Meist kann man eine kostenlose Probeversion nutzen (die Unterschriften behalten auch über den Testzeitraum hinaus Gültigkeit). Falls diese bei Adobe nicht kostenlos ist: kann man Alternativ Yousign.com/de-de nutzen

Viele Grüsse.

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Hallo,

ja, das geht alles digital heutzutage. Es gibt verschiedene Anbieter elektronischer Unterschriften, die genau deinen Prozess digital abbilden können: Docusign, Yousign, Adobe Sign, etc. Für Einverständniserklärungen hat der Gesetzgeber keine genauen Anforderungen definiert, daher gilt die sogenannte Formfreiheit bei Verträgen. Du kennst es bspw. auch von Online-Portalen. Dort willigst Du zT ein einverstanden zu sein, indem Du nur ein Kästchen anklickst (auch das ist eine zulässige Form). In deinem Fall würde ich vorschlagen Du benutzt dieses Tool hier (https://onlinesignature.com/) wenn Du nur wenige Vorgänge zum abzeichnen hast, falls es mehrere sein sollten, dann musst Du vielleicht doch einen kostenpflichtigen Anbieter der zuvorgenannten auswählen. Wobei die meisten auch 14- oder 30-tägige Testversionen anbieten. Vielleicht reicht Dir das erstmals...

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Hallo,

vor dem deutschen Gesetz muss eine Unterschrift nur dazu dienen dich zu identifizieren. Ob du einen Hasen malst, mit deinem Namen unterschreibst oder zum Beispiel nur deine Initialen hinkritzelst ist dir überlassen, solange du immer gleich unterschreibst. (Der Hase müsste dann ebenfalls natürlich die Unterschrift deines Persos sein, was er vermutlich nicht ist.)

Bei einer Unterschriftungprüfung im Gerichtsfall würde bspw. unter anderem ueberprueft mit welchem Druck du unterschrieben bzw. etwas gemalt hast. Experten bzw. Maschinen erkennen da feine Unterschiede die es auch ermoeglichen wuerden, deine Unterschrift dir zuzuordnen sofern du etwas anderes als deinen Namen schreibst. Wie gesagt: nur Konsistenz ist wichtig.

Gruesse.

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Hallo,

bei einer Kuendigung hilft dir eine digitale Loesung sowieso nur begrenzt. Laut BGB 623 ist eine Arbeitsvertrags-Kuendigung immer in der Schriftform zu unterzeichnen, das heisst du musstest dein am PC erstelltest Dokument zuerst drucken und dann sowieso handschriftlich unterschreiben und abschicken. Dann kannst du es gleich handschriftlich machen. Eine eingescannte Unterschrift, die digital versendet wird, gilt nicht als Schriftform, weshalb deine Kuendigung nicht rechtens waere.

Falls es sich um eine Kuendigung eines anderen Vertrags handelt, kannst du dieses Tool hier versuchen: https://onlinesignature.com/ Das richtet sich an Privatpersonen. Falls Du oefters Dokumente online signieren musst im Rahmen deiner Geschaeftstaetigkeit, empfehle ich dieses Tool: https://yousign.com/de-de

Gruesse,

Dominik

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Hallo,

gruendsaetzlich hat weder Schwester (Halbgeschwister eingeschlossen) noch Bruder eine Erziehgungsberechtigung. Trotzdessen, dass Ihr blutsverwandt seid und sie bereits volljaehrig ist.

Deine Eltern koennen Ihr aber eine Vollmacht ausstellen, mit derer Sie dann (zweitweise) erziehungsberechtigt ist, und damit fuer dich unterschreiben kann.

Gruesse.

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Hallo,

ja Hotels und Restaurants sind rechtlich dazu verpflichtet diese abzugleichen, auch wenn es nur sehr selten gründlich gemacht wird. In den meisten Fällen haftet im Falle eines Diebstahls dann aber trotzdem die Kreditkartenfirma und nicht das Restaurant/Hotel. Ich bin aber sowieso gespannt wie lange es in Deutschland noch Kreditkarten mit nur Unterschrift als Legitimation geben wird. In UK, Frankreich, Spanien wird mittlerweile, ausser für die Funktion contactless (meist Beträge bis zu EUR25-30), eine PIN abgefragt.

Gruesse,

Dominik

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