Bei Bundeswehr eingestellt, danach Anzeige....Was nun?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Anzeige ist kein Gegenstand!

Eine Anzeige ist der Vorgang einen Vorfall zu melden. Wenn Dich jemand bei der Polizei anzeigt, dann macht derjenige die Polizei offiziell auf etwas was Du angeblich getan hast aufmerksam.

Jeder kann jeden anzeigen, das bedeutet erst mal noch nichts. Das löst nur eine Untersuchung aus die prüft ob der gemeldete Vorfall den tatsachen entspricht und das wiederum kann dann zu einer Strafanzeige durch den Staatsanwalt führen was dann einen Gerichtsprozess aus löst. Und bei Gericht wird dann festgestellt, ob der Angezeigte sich einer Straftat schuldig gemacht hat oder nicht.

Ob man seinen Job verliert oder nicht, das hängt nicht davon ab ob jemand einen "verpetzt" oder nicht, sondern das hängt davon ab ob man eine Straftat begangen hat die durch die Anzeige aufgedeckt wird oder nicht.


Kroschi99 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 20:10

Vielen Dank, für deine Antwort. für deine Mühe! :)

1

kommt 1. darauf an wegen was Du angezeigt wurdest und 2. ob Du verurteilt wurdest. Erst bei Verurteilung macht die Bundeswehr was. Bei blosser Anzeige die zurückgenommen werden kann und bei der noch nichts bewiesen ist nicht.


Kroschi99 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 16:02

danke :)

0

wegen einer Anzeige vielleicht noch nicht, bei einer Verurteilung dagegen sieht das anders aus, da kommt es auf die Umstände an.


Kroschi99 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 16:01

danke :)

0

Eine Anzeige ist keine Verurteilung. Nein.


Kroschi99 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 16:02

danke :)

0

Das kommt darauf an wie schwerwiegend das Delikt ist / wie lang du schon für die BW arbeitest / deinen Rang bzw. Berufsbezeichnung und eine Anzeige ist wie schon gesagt kein Urteil


Kroschi99 
Beitragsersteller
 04.07.2014, 16:01

danke :)

0