Begleitetes Fahren: Mit 18 im Ausland fahren mit der Prüfungsbescheinigung

5 Antworten

Die Fahrerlaubnis wird anerkannt, wenn sie auch korrekt mit dem Kartenführerschein nachgewiesen werden kann. D.h. kurz ausgedrückt, der Kartenführerschein wird anerkannt. BF17-Bescheinigung ist eine rein deutsche Sache.

In Deutschland gilt: Vor 18 mit Begleiter, ab dem 18. Geburtstag gilt die Bescheinigung noch bis zu drei Monate wie ein normaler Führerschein, man kann dann allein fahren. Leider gilt dies aber nicht fürs Ausland.

BF17- gilt durch ein bilaterales Abkommen auch in Österreich, d.h. man darf auch dort mit Begleiter fahren. BF17 wird dort anerkannt. Allerdings verlangt auch Österreich zum Alleinfahren den Kartenführerschein. D.h. auch nach dem 18. Geburtstag, wenn man in Deutschland schon allein fahren darf, muss man in Österreich, wenn man dort mit BF17 unterwegs ist, immer noch einen Begleiter dabeihaben.

Diese Frage musst du bei der Botschaft des entsprechenden Landes klären. Die Bestimmungen werden wohl unterschiedlich sein. Ich denke aber (ohne Gewähr) dass in den meisten Ländern ein richtiger gültiger Führerschein benötigt wird.

Du brauchst unbedingt den richtigen Führerschein. Die Bescheinigung gilt im Ausland nicht.

Du brauchst den Führerschein, auch wenn du in Österreich bist die akzeptieren dann auch nur noch den "echten"! Und im anderen Ausland gilt deine Prüfbescheinigung eh nicht.