Bearbeitungsgebühren für Retouren im Onlinehandel?

3 Antworten

Es ist verständlich, dass Bearbeitungsgebühren für Retouren im Onlinehandel oder auch wie in meinem Fall kürzlich Gebühren für die Benutzung eine Rückgabeassistenten bei Mindfactory als ärgerlich empfunden werden können.

Besonders bei großen Unternehmen wie H&M und Zara, könnte man erwarten, dass Retouren ohne zusätzliche Kosten möglich sind.

Deine Erfahrung, dass unklare Produktbilder und mögliche Veränderungen in den Schnitten zu Unsicherheiten führen, ist sicherlich ein valides Anliegen. Es ist wichtig, dass Onlinehändler transparent kommunizieren und kundenfreundliche Rückgabemöglichkeiten anbieten, um das Vertrauen der Kunden zu stärken. Es bleibt zu hoffen, dass der Onlinehandel in dieser Hinsicht noch Verbesserungen vornimmt, um die Kundenzufriedenheit zu steigern.

In Bezug auf die Rücksendekosten im Falle eines Widerspruchs, welches zwar nicht das Hauptthema ist, sehe ich es dennoch als angemessen an, dass der Käufer diese trägt, insbesondere wenn kein spezifischer Grund angegeben wird oder ähnliches.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Alastor748 
Fragesteller
 07.11.2023, 00:19

Empfinde ich anders. Das Geschäftsmodell ist auf den Onlinehandel ausgelegt. So könnte man auch argumentieren, dass jeder Umtausch eine Gebühr kostet.

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Wie kommst Du auf so eine Behauptung? Das ist nämlich nicht erlaubt, sofern es sich um einen Widerruf von ungebrauchter Ware innerhalb der Widerrufsfrist handelt.

Möchte aber jemand offensichtlich gebrauchte Ware, und ggfl. auch noch außerhalb der Widerrufsfrist zurücksenden, dann darf der Händler einen Abzug bei der Erstattung vornehmen.

Alastor748 
Fragesteller
 07.11.2023, 00:22

Prüfe doch mal Jack und Jones H&M und Zara. Es ist mittlerweile Standard. Ikea hat es tatsächlich aber wieder aus den Bedingungen entfernt.

Es handelt sich dabei um ungebrauchte Ware. Keine Wertminderung

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einandereruser  07.11.2023, 07:10
@Alastor748

Ich würde diese Gebühr (von der ich heute zum ersten Mal lese) als rechtswidrig ansehen. Bin gespannt, wie Gerichte urteilen, wenn der erste Kunde klagt.

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Alastor748 
Fragesteller
 14.11.2023, 02:19
@einandereruser

Wurde in den Medien länger schon diskutiert. Ich glaube auch, dass das nicht zulässig ist. Zara war der erste onlinehandel. Andere ziehen mit bspw Jack and Jones, hm,

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Ich würde da unterscheiden.

Es kommt darauf an, warum die Ware zurückgeschickt wird.

Bei mangelhafter Ware muss der Online-Händler die Kosten der Rücksendung tragen. Grundsätzlich haben Kunden einen Anspruch darauf, dass die Ware zwei Jahre ab Kauf einwandfrei funktioniert. Treten in dieser Zeit Mängel auf, kann die Ware reklamiert werden.

Macht ein Kunde aber vom Widerrufsrecht Gebrauch, weil es ja einfach nicht "gefällt", würde ich eine kleine Gebühr da gerechtfertigt für handeln - er sollte sich dann anteilig an den Rücksendekosten verpflichten.