Bearbeitungsgebühren für Retouren im Onlinehandel?
Hallo,
mir sind bei den großen Firmen (H&M, Zara) und weitere ausgefallen, dass diese für eine Retoure eine Gebühr verlangen. Ich finde das ziemlich dreist, da deren Geschäftsmodell der Onlinehandel ist. Ich habe mal zusammengezählt und bereits 8 Käufe nicht getätigt, weil ich das unverschämt finde. In 6 Fällen hätte ich die Ware behalten,wenn sie den Bildern wirklich entsprochen hätte. Das ist nämlich einer meiner Kritikpunkte. Oftmals weiß man nicht, ob die bestellten Sachen passen. Haben sie plötzlich ihre Schnitte verändert ohne das zu kommunizieren. Der Kunde ist der leid tragende.
Wie steht ihr dazu? Ich prognostiziere, dass der Onlinehandel sich gerade selbst abschafft.
3 Antworten
Es ist verständlich, dass Bearbeitungsgebühren für Retouren im Onlinehandel oder auch wie in meinem Fall kürzlich Gebühren für die Benutzung eine Rückgabeassistenten bei Mindfactory als ärgerlich empfunden werden können.
Besonders bei großen Unternehmen wie H&M und Zara, könnte man erwarten, dass Retouren ohne zusätzliche Kosten möglich sind.
Deine Erfahrung, dass unklare Produktbilder und mögliche Veränderungen in den Schnitten zu Unsicherheiten führen, ist sicherlich ein valides Anliegen. Es ist wichtig, dass Onlinehändler transparent kommunizieren und kundenfreundliche Rückgabemöglichkeiten anbieten, um das Vertrauen der Kunden zu stärken. Es bleibt zu hoffen, dass der Onlinehandel in dieser Hinsicht noch Verbesserungen vornimmt, um die Kundenzufriedenheit zu steigern.
In Bezug auf die Rücksendekosten im Falle eines Widerspruchs, welches zwar nicht das Hauptthema ist, sehe ich es dennoch als angemessen an, dass der Käufer diese trägt, insbesondere wenn kein spezifischer Grund angegeben wird oder ähnliches.
Empfinde ich anders. Das Geschäftsmodell ist auf den Onlinehandel ausgelegt. So könnte man auch argumentieren, dass jeder Umtausch eine Gebühr kostet.
Wie kommst Du auf so eine Behauptung? Das ist nämlich nicht erlaubt, sofern es sich um einen Widerruf von ungebrauchter Ware innerhalb der Widerrufsfrist handelt.
Möchte aber jemand offensichtlich gebrauchte Ware, und ggfl. auch noch außerhalb der Widerrufsfrist zurücksenden, dann darf der Händler einen Abzug bei der Erstattung vornehmen.
Ich würde diese Gebühr (von der ich heute zum ersten Mal lese) als rechtswidrig ansehen. Bin gespannt, wie Gerichte urteilen, wenn der erste Kunde klagt.
Wurde in den Medien länger schon diskutiert. Ich glaube auch, dass das nicht zulässig ist. Zara war der erste onlinehandel. Andere ziehen mit bspw Jack and Jones, hm,
Ich würde da unterscheiden.
Es kommt darauf an, warum die Ware zurückgeschickt wird.
Bei mangelhafter Ware muss der Online-Händler die Kosten der Rücksendung tragen. Grundsätzlich haben Kunden einen Anspruch darauf, dass die Ware zwei Jahre ab Kauf einwandfrei funktioniert. Treten in dieser Zeit Mängel auf, kann die Ware reklamiert werden.
Macht ein Kunde aber vom Widerrufsrecht Gebrauch, weil es ja einfach nicht "gefällt", würde ich eine kleine Gebühr da gerechtfertigt für handeln - er sollte sich dann anteilig an den Rücksendekosten verpflichten.
Prüfe doch mal Jack und Jones H&M und Zara. Es ist mittlerweile Standard. Ikea hat es tatsächlich aber wieder aus den Bedingungen entfernt.
Es handelt sich dabei um ungebrauchte Ware. Keine Wertminderung