Bahnticket für andere Person falsch gebucht.?
Wer zahlt Fahrtkostennacherhebung bei Fehler: derjenige auf den das Ticket ausgestellt ist oder der der für ihn gebucht hat?
2 Antworten
Das muss in der Regel die Person zahlen, die mitgefahren ist, ohne gültige Fahrkarte vorzeigen zu können.
Das muss nicht unbedingt derjenige sein, der das gebucht hat. [Es könnte ja jemand anderes gebucht haben. Aber die Person, die das nutzen wollte, und für die das Ticket nicht gültig gewesen ist, ist dann diejenige, die schwarzgefahren ist.]
Und es muss auch nicht unbedingt derjenige sein, auf den das Ticket ausgestellt ist. [Es könnte ja für jemand anderen gebucht worden sein. Aber die Person, die das nutzen wollte, und für die das Ticket nicht gültig ist, ist dann diejenige, die schwarzgefahren ist.]
Gegenüber der Bahn ist die Person verantwortlich, die mit dem falschen Ticket unterwegs ist. Die Person kann dann die Kosten bei der Person einfordern, die falsch gebucht hat. Ist meiner Meinung nach nur fair.