Bagatellschaden oder Sachmangel?

Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen

Unfallschaden/Sachmangel 57%
Bagatellschaden 43%

2 Antworten

Unfallschaden/Sachmangel

Es ist kein dramatischer Schaden, der das Fahrzeug nicht nutzbar macht, es ist aber ein unheimlich teurer Schaden.
Wenn du das fachgerecht in einer freien Werkstatt beheben lässt, bist du dafür ganz locker 3-4000 € los, da der alte Schweller raus getrennt wird, die übrige Karosserie stabilisiert werden muss, ein neuer Schweller eingesetzt werden muss und das ganze lackiert wird. bei BMW bedeutend teurer… Letztlich ist er nicht dramatisch, da er zwar nicht schön ist, aber der TÜV ihn nicht reklamieren wird, also ist und bleibt es ein optischer Mangel.

Da es ja schon ein etwas älterer Gebrauchtwagen ist, könnte man legitimerweise ein bisschen pfuschen und ein guter Karosseriebauer/Lackierer könnte die Beule einigermaßen rausziehen, den Rest einfach feinspachteln und das ganze überlackieren, das wäre für den alten Wagen eine hinreichende Reparatur. Damit liegst du dann je nach freier Werkstatt bei 300-600 €.

Jetzt kenne ich natürlich deine Sichtweise nicht, worum es dir geht. Wenn du ein solches Fahrzeug verkaufst, musst du den Schaden selbstverständlich angeben. Und wenn du ihn auf dem kurzen Dienstweg wie zuletzt geschrieben beheben lässt, musst du auch zumindest beschreiben, dass und wie er behoben wurde.

carbro1998 
Fragesteller
 01.07.2022, 14:56

Hi T3Fahrer,

erstmal vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort. Das klingt alles sehr interessant und informiert.
Ich habe das Auto, welches als Unfallfrei inseriert wurde vor 10 Tagen von einem gewerblichen Autoverkäufer gekauft. Dieser hat mir selbst vor Ort nur von einem Heckschaden erzählt. Am selben Abend (ca. 2h später, als ich mein Auto geparkt hatte) schoss ich von allen Seiten Fotos vom Auto.
Vorgestern ist mir zum ersten Mal dieser Schaden aufgefallen und habe natürlich sofort nach den Fotos gesehen, ob dieser am Abend des Kauftag schon vorhanden war. Und ja, er war auf den Fotos zu sehen. Deshalb habe ich dann den Verkäufer angerufen und ihn gefragt was das für ein Schaden ist und warum ich nicht darüber aufgeklärt worden bin. Er meinte dass das bei ihm nicht war, welches er aber aufgrund der 1 jährigen Beweislastumkehr beweisen muss. Komischerweise hat er mir alle Fotos aus dem Inserat geschickt bis auf das eine welches von der Seite aus geschossen wurde, auf dem man den Schaden erkennt.
(Ich habe gestern Nacht eine Email Adresse an Ebay Kleinanzeigen geschickt, weil das Inserat gelöscht wurde und heute morgen wurde es mir als .PDF-Datei zugesandt.) Ich habe ihn nochmal angerufen und gefragt was das soll, und welch ein dummer Zufall dass er noch alle Fotos hatte bis auf das eine.

Darauf hin antwortete er, dass das so oder so nicht unter die 12 Monate Gewährleistung fällt, weil das ein Bagatellschaden ist.

Deshalb war ich mir unsicher, ob ich jetzt zum Anwalt soll oder einen Gutachter in Betracht ziehen soll

PS: Im Inserat verspricht der Händler „unbeschädigtes Fahrzeug/Unfallfrei“

und im Kaufvertrag schließt er die Haftung für vorherige (sowie etwa von Vorbesitzern) Schäden und Unfälle aus.

Ist dies überhaupt zulässig, nachdem man im Inserat die Unfallfreiheit verspricht, da dies ja eigentlich eine Beschaffenheitsvereinbarung zusichert.

Außerdem stand im Inserat dass das Fahrzeug 2 Vorbesitzer hätte. Allerdings sind es 4. (Im Kaufvertrag steht nichts davon)

Auch „Scheckheftgepflegt“ war im Inserat versprochen (wieder nichts im Kaufvertrag dazu) und selbst dies habe ich 5 Minuten nach der Autofahrt bemerkt und schließlich sofort angerufen und Bescheid gegeben.
Er ist der Meinung ich hätte es verloren. Obwohl dies ganz bestimmt nicht passiert ist, da ich gesehen habe welche Unterlagen er mir gegeben hatte und ich davon ausgegangen war, dass sich das Scheckheft im Handschuhfach befindet, welches ganz bestimmt kein Loch hat und mir bei den ersten 5 Minuten auf die Straße gespuckt hat…

Entschuldige die ausführliche Antwort, aber ich komme mir wirklich ver****** vor :(

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T3Fahrer  01.07.2022, 15:12
@carbro1998

Also, auf das Inserat kannst du dich nicht berufen. Das ist nicht bindend. Eine entsprechende Klausel haben auch inzwischen die allermeisten gewerblichen Händler direkt im Inserat unten drunter stehen. Was besprochen wurde und möglicherweise/hoffentlich im Vertrag vermerkt ist, das gilt.
Also dieser Schaden hier ist offensichtlich, da kannst du nicht davon reden, dass der Händler ihn verschwiegen hätte. Wenn du um einen Gebrauchtwagen, den du kaufen möchtest, herum gehst, muss dir so etwas auffallen. Der Schaden springt dich ja an und ist nicht versteckt. Wenn er dir nicht aufgefallen ist, geht das zugegebenermaßen zu deinen Lasten, weil du nicht vernünftig geschaut hast – so ärgerlich das jetzt für dich in diesem Fall ist.

Punkte wie die Zahl der Vorbesitzer kannst du ebenfalls bei der Besichtigung ganz leicht überprüfen anhand der Fahrzeugpapiere. Oder steht etwas anderes im Vertrag vermerkt? An der Stelle ist aber auch die Frage wie alt das Fahrzeug ist – 10-15 Jahre doch sicherlich? Da ist es dann für den Wert auch eigentlich nahezu völlig egal, ob der Wagen zwei oder vier Vorbesitzer hatte. Das macht einen Wertunterschied aus, der kaum berechenbar ist, ungefähr gar nichts. Wenn es für dich jetzt eine besondere Bedeutung hat, dass du dem Gebrauchtwagen mehr vertraust, wenn er zwei statt vier Vorbesitzer hat, dann musst du bei der Besichtigung explizit danach fragen und das auch anhand der Unterlagen überprüfen und darauf achten, dass es auch in deinem Vertrag vermerkt ist, dann hast du bei Differenzen zwischen den gegebenen Informationen und hinterher den tatsächlichen Gegebenheiten eine Chance irgendwas zurück abzuwickeln oder einen Wertverlust geltend zu machen oder was auch immer. Gleiches gilt auch für das Scheckheft.

Die Beweislastumkehr kannst du auch knicken. Das ist ein völlig offensichtlicher Schaden am Schweller, da wird es nicht greifen. Da wird jeder Richter sagen, ob du das Auto denn überhaupt von außen angeschaut hast, wenn dir ein solch großer Schaden nicht auffällt.
Nimm es als Lehrgeld, investiere bloß nichts weiter in eine juristische Auseinandersetzung (die du mit großer Wahrscheinlichkeit mindestens zu großen Teilen verlieren wirst und somit mindestens anteilig die Kosten aufgebrummt bekommst) und mache es das nächste Mal besser.

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T3Fahrer  01.07.2022, 15:16
@carbro1998

Ich breche das ganze mal in einen kurzen Kommentar noch mal runter. Du hast ehrlich gesagt nicht genau genug das Fahrzeug besichtigt, nicht auf Details geachtet und möglicherweise nicht darauf geachtet, dass entsprechende Sachen im Vertrag vermerkt sind.

Deine juristischen Chancen sind meines Erachtens sehr gering bis nicht gegeben bei einem entsprechend hohen Kostenrisiko. Wie gesagt, nimm es als Lehrgeld und mach das nächste Mal besser und investiert das Geld, dass du sicherlich an einen Juristen verlieren würdest, lieber in die Hand und lass die Schramme aus dem Schweller bei einer freien Lackiererei beheben – hol dir mal zwei oder drei Angebote zum Vergleich ein.

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Unfallschaden/Sachmangel

So, wie ich das sehe, ist das ein BMW E91 3er Touring.

Den Schaden zu beheben, ist sicher nicht preisgünstig.