BAföG-Zustellung über Postfach?

3 Antworten

möchte ich mich stattdessen bei einem Freund anmelden, bei dem ich aber nicht tatsächlich wohne.

Das ist ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Strafe: bis 50.000 €.

Damit ich weiterhin BAföG bekomme, möchte ich mich stattdessen bei einem Freund anmelden, bei dem ich aber nicht tatsächlich wohne.

Das ist illegal. Du müsstest dich ohne festen Wohnsitz melden und dann das Postfach Anschrift angeben. Man braucht keinen festen Wohnsitz für Bafög.

Du wohnst ja nicht im Postfach.


tim62656 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 21:08

Hey, danke für die schnelle Antwort!

Das mit der Scheinanmeldung verstehe ich, klingt riskanter als ich dachte.

Aber wie genau funktioniert das mit „ohne festen Wohnsitz melden“?

Muss ich da einfach zum Bürgeramt gehen und sagen, dass ich gerade keine Adresse habe? Und unter welchen Voraussetzungen wird das überhaupt akzeptiert?

jort93  17.05.2025, 22:25
@tim62656

Joa, du kannst einfach zum Amt gehen Wohnsitz abmeldung, dsnn fragen sue wo du hin ziehst (anderes Land etc) und dann sagen dass du in Deutschland bleibst aber du keinen festen Wohnsitz hast.

tim62656 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 22:52
@jort93

Aber reicht das dem BAföG-Amt wirklich aus, um anzuerkennen, dass ich nicht mehr bei meinen Eltern wohne, wenn ich mich einfach als „ohne festen Wohnsitz“ anmelde?

Also gehen die dann nicht automatisch davon aus, dass ich wieder im elterlichen Haushalt lebe?

Damit ich weiterhin BAföG bekomme, möchte ich mich stattdessen bei einem Freund anmelden, bei dem ich aber nicht tatsächlich wohne.

Das kannst Du vergessen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..