Bafög zurückzahlen bei schul Abbruch?

1 Antwort

Das Schülerbafög muss nicht zurückgezahlt werden. Du musst das Bafögamt sofort informieren, sobald du nicht mehr gehst. Das reicht. Nur wenn du nach dem Abbruch noch Bafög bekommst, wärst du für diese Zeit zur Rückzahlung verpflichtet.

Ein Beispiel: Du gehst ab heute nicht mehr zur Schule, meldest dich aber erst im März ab und informierst dann erst dann das Amt. Dann wärst du für die Zeit von jetzt bis März rückzahlungspflichtig