Bafög zurückzahlen bei schul Abbruch?
Hallo, ich besuche momentan eine Fachhochschule um mein Fachabitur zu machen allerdings möchte ich nun abbrechen da ich mich für die Ausbildung bei der Landes Polizei entschieden habe (auch schon angenommen worden usw). Jetzt stellt sich aber die Frage ob ich Bafög Leistungen die ich bis zum „Abbruch“ erhalten habe zurück zahlen muss wenn ich mich wirklich offiziell von der Schule abmelde. Hat da jemand Ahnung oder Erfahrung mit? Komme aus Schleswig Holstein falls das relevant ist.
1 Antwort
Das Schülerbafög muss nicht zurückgezahlt werden. Du musst das Bafögamt sofort informieren, sobald du nicht mehr gehst. Das reicht. Nur wenn du nach dem Abbruch noch Bafög bekommst, wärst du für diese Zeit zur Rückzahlung verpflichtet.
Ein Beispiel: Du gehst ab heute nicht mehr zur Schule, meldest dich aber erst im März ab und informierst dann erst dann das Amt. Dann wärst du für die Zeit von jetzt bis März rückzahlungspflichtig