Bafög Minijob Jobcenter?

2 Antworten

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Wenn das Jobcenter wegen dem Bafög - nicht in Vorleistung gegangen ist, die Eltern also keine Leistungen mehr für dich bekommen haben, gibt es auch nichts was sich das Jobcenter erstatten lassen könnte.

Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind dürfen derzeit wegen dem erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Wäre das Brutto höher als die Minijobgrenze, kämen weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Dein Bafög - würde dann wie Kindergeld als anrechenbares Einkommen wegen dem erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen auf deinen Bedarf angerechnet.

Hättest Du kein Erwerbseinkommen, wäre vom Bafög - ein pauschaler Freibetrag von 100 Euro pro Monat absetzbar.

Käme dann am Ende auf die Höhe des monatlichen Bafög - und deinen Bedarf im Haushalt der Eltern an.

Also derzeit min. 451 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch dein Kopfanteil von der Warmmiete, die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil pro Person.


isomatte  12.03.2025, 22:40

Danke dir für deinen Stern !

yunki 
Beitragsersteller
 18.02.2025, 10:25

Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort!