Autoführerschein bei der Bundeswehr?

7 Antworten

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Wenn Du nach der Grundausbildung in Deine Stammkompanie kommst, dann hängt es davon ab, ob Du auf eine passende Planstelle kommst. Jede Kompanie hat einen Stellenplan (für Berufssoldaten und SaZ). Diese weist die Besoldungsgruppe der Stelle und die Verwendung aus. Ist als Verwendung oder Zweitverwendung Kraftfahrer B (oder andere Klasse) angegeben, so wird man Dich wohl in die Fahrschule schicken. Den BW-Führerschein konnte man immer ganz problemlos in eine zivile Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

MojitoTom  16.06.2010, 11:49

Absolut richtige Antwort. DH!

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Nur wenn es dienlich ist. Sprich: wenn du zu dienstlichen Zwecken kein Fahrzeug zu führen brauchst, beispielsweise als Ausbilder, dann bekommst du auch keinen Führerschein... Der Bund bezahlt nur das, was ihm was nützt.

Pascha93 
Fragesteller
 15.06.2010, 23:44

okay das is ne antwort mit der ich was anfangen kann , danke ;)

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Also in meiner 4 Jährigen Dienstzeit habe ich kein einziges mal erlebt das jemand den B-Führerschein bei der Bundeswehr machen konnte. Im Gegenteil erst wenn man den zivilen Führerschein hatte und einige Zeit Fahrpraxis vorweisen konnte, durfte man BCE machen, vorausgesetzt es waren entsprechende Stellen vorhanden. Denn die verfügbaren BW-Fahrschulplätze sind begrenzt und werden auf die entsprechenden Einheiten aufgeteilt.Im zuge der BW-Standortreformen sind auch mehrere BW-fahrschulen geschlossen worden!

Ja, allerdings darfst Du nur Fahrzeuge bis 3.5 t fahren. Nennt sich wohl immer noch Klasse B. Ich habe seinerzeit meinen FS umschreiben lassen, kostete nur 10 DM. Und ich darf Fahrzeuge bis 7.5 t fahren (ist heute wohl nicht mehr möglich).

Übrigens ist der Führerschein Voraussetzung für die Beförderung zum Uffz.

Decernent  16.06.2010, 06:40

Das Umschreiben kostet mitlerweile um die 40€. Nett oder? -.-

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Den Führerschein für die Klasse B kann man nicht bei der Bundeswehr machen. Um die Fahrerlaubnis anderer Klassen zu erwerben bzw. um militärische Krfatfahrzeuge und Fahrzeuge des Fuhrparkservice zu bewegen, ist der zivile Erwerb des Führerscheins der Klasse B zwingend Voraussetzung! D.h. alle hier bislang abgegeben Antworten sind völliger Unsinn!