Ausziehen während der ausbildung und finanzielle Unterstützung?

4 Antworten

Ohne vorherige Beantragung und Bewilligung für die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beim Jobcenter läuft da nichts, wenn Du gleich auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist.

Unter 25 Jahren wird das Jobcenter bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen nur in Härtefällen eine Bewilligung von Leistungen für angemessenen Wohnraum erteilen.

Wenn das wirklich so schlimm bei dir ist, kannst Du dich bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres noch ans zuständige Jugendamt wenden.

Die könnten dir ein Schreiben fürs Jobcenter erstellen, damit hättest Du dann sicher bessere Chancen den Antrag beim Jobcenter auch bewilligt zu bekommen.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres kannst Du nach dem Auszug in einer betrieblichen Erstausbildung bei der Agentur für Arbeit BAB - Berufsausbildungsbeihilfe beantragen.

Einen kostenlosen Rechner für BAB - findest Du im Internet.

Ginge natürlich auch unter 18 Jahren, wenn der Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig wäre, ab 18 würde das beim BAB - dann nicht mehr relevant sein.

Auch stünde dir nach dem Auszug ab Vollendung des 18 Lebensjahres dann dein Kindergeld von derzeit 255 Euro zu, wenn Du von deinen leiblichen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Das erwähnte Wohngeld käme nur dann in Betracht, wenn Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum wärst, über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen würdest und kein BAB - oder Bafög - in einer schulischen Ausbildung oder Studium bekommen würdest.

Auch wenn Du auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung keinen Anspruch auf BAB - oder Bafög - hättest, würdest Du von Wohngeld ausgeschlossen sein, weil Du dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - oder Bafög - gehabt hättest.

Nur wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch darauf hast und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, käme Wohngeld von der Wohngeldbehörde in Betracht.

Das wäre z.B.in einer Zweitausbildung oder Studium der Fall, wenn man also schon einen Abschluss hätte, bei einem Abbruch der Ausbildung wäre das immer noch deine Erstausbildung und Du würdest von Wohngeld ausgeschlossen sein, weil zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - bestehen würde.

Hey ich finde die Antworten hier ein wenig kleinlich gehalten, weswegen ich neben eigener Erfahrung ein bisschen recherchiert habe:

Wenn du für die Ausbildung ausziehen musst, kannst du die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Wenn du keinen Anspruch auf BAB hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beantragen.
Falls du deinen Eltern nicht mehr zur Verfügung stehst und dein Kindergeld an deine Eltern gezahlt wird, kannst du bei der Familienkasse beantragen, dass es direkt an dich ausgezahlt wird.
Und nicht zu vergessen sind WGs eine gute und kostengünstige Option. Du kannst einer bestehenden WG beitreten oder eine eigene gründen.
Darüber hinaus gibt es viele Wohnungsvereine, welche günstigere Wohnungen für Azubis anbieten.
Manchmal auch von der Ausbildungsstelle persönlich, manche bieten Personalwohnungen an.

Ich wünsche dir alles Gute und hoffe sehr, dass du deinen Weg beschreiten kannst. Außerdem zählt ja: Wo ein Wille, da ein Weg :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt Unterhalt von deinen Eltern. Und keinen staatlichen Zuschuss für eine eigene Wohnung.

Unbegründet darfst du im Bürgergeldbezug sowieso nicht ausziehen.