Ausübung der Jagd - zwingend die geschossenen Tiere selbst zerlegen?

7 Antworten

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natürlich kannst Du das einem Profi überlassen, Allerdings muß das geschossene Wild "aufgebrochen" werden...so jagdliche Ausdruck d.h.die Innereien müssen entfernt werden, das geschieht noch an Ort und Stelle... wenn Du das nicht kannst/willst... dann lass es mit der Jagd ganz sein... so was gehört mit dazu, alles andere ist wilde Ballerei. Eigendlich gehört es zu einem gutem Jäger sein Wildbret selber fertig zu machen, aber ich kenne Jäger, die es zum Fleischer geben. der hat moderene Geräte und kann das fachgerecht zerlegen.

pecudis  31.10.2009, 22:24

DH!

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Budgetsports24  14.01.2010, 00:23
@pecudis

das aufbrechen muss nicht an ort und stelle erfolgen. zumindest solang das stück sauber geschossen ist. soll das wildbret verkauft werden muss sogar in einer dafür geeigneten umgebung (wildkammer/aufbrechplatz) hängend aufgebrochen werden

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Man kann das natürlich auch anderen überlassen. Es gibt sogar "Jäger", die nicht in der Lage sind, das von ihnen erlegte Wild selbstständig aufzubrechen. (d.h. auszunehmen). Solche Typen sind aber in der Jägerschaft nicht sehr beliebt und bilden immer wieder einen Angriffspunkt für derbe Witze und Sticheleien. Und zwar zu Recht, würde ich meinen. Wer nur schießen will und nicht in der Lage oder sich zu fein ist, das Wild auzunehmen, im das Fell abzuziehen und das Fleisch zu verwerten, der sollte in einen Schützenverein eintreten oder Jagdspiele am PC machen, aber nicht mit einer Waffe in der Hand auf das Wild losgelassen werden.

Es gibt aber auch Käufer, die das Wild komplett mit Fell kaufen und das Zerlegen selbst übernehmen. Dann ist man alle Sorgen los.

Das ist ungefähr wie Kinder in die Welt zu setzen und dann nicht Windeln wechseln zu können!! Auch da gibt es kein Gesetz, das Eltern vorschreibt, die Windeln Ihrer Kinder selbst zu wechseln. Es gibt halt verschiedene Möglichkeiten, sich ein Armutszeugnis auszustellen!!

Soweit ich weiß, kommt keiner, der seinen Jagdschein machen will, darum herum, auch das fachgerechte aufbrechen zu lernen.

Später Zerlegen und ggf Verarbeiten kann auch jemand anders machen, aber "Ausnehmen" muß man schon selber, sofort und an Ort und Stelle

Warst Du nicht auch der Typ, der ein Tier aus "Notwehr" töten wollte? Was soll das denn werden, wenns fertig ist?

Buddysuperdog  01.11.2009, 12:54

das frag ich mich auch....in Notwehr ein Tier erschießen ohne eine Waffe mit Berechtigungskarte und Schußerfahrung ein Tier erlegen und dann zum Fleischer schleppen, ohne es weidmännisch aufgebrochen zu haben, das nimmt ihn kein Fleischerab, das geht für mich in die Richtung Wilddieberei...ziemlich sogar...Das ist dann eine echte Straftat und wird ganz schön bestraft, zu Recht...!!!!!!!!!

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Nein, das kann man auch Metzgern überlassen. Oder anderen Jägern, die sich dafür bereit erklären.