Ausrede für Schulbesuch im kino?
Hi, nächste Woche Dienstag geht der ganze 10er Jahrgang kostenlos ins Kino, Snacks und Getränke sind verboten und die Theke ist geschlossen aber das ist nicht was mich stört, mich stört ist der Film den wir schauen. Und zwar schauen wir uns den Film "Schindlers Liste" der geht 3 Stunden lang, und das Problem ist das ich mental dazu nicht bereit bin ein traurigen Film anzuschauen, und ich weiß das der Film gut gemacht ist und sowas wichtig ist was früher so war, dennoch finde ich den traurig und allein bei den Rezensionen habe ich schon geweint. Ich habe von vielen gehört das die nach den Film für mehrere Tag ganz weg von der Spur sind, you get my point. Nun ich brauche Ausreden jeweils für meine Eltern und Lehrer warum ich den Film nicht anschauen kann, bzw wenn ich wirklich den Film schauen muss, bräuchte ich Ablenkung für 3 Stunden
Danke schonmal im voraus !
Lg
4 Antworten
Ich verstehe deinen Punkt, jedoch muss man manchmal auch einfach durch, wenn du das schon schlimm findest, versetzt dich mal in die Leute die das in dieser Zeit durchmachen mussten
Man sollte solche Filme definitiv schauen, auch wenn es nicht angenehm ist
Reiß dich zusammen und schau dir den Film an. Du solltest den wirklich sehen, auch wenn er traurig ist.
Ich würde den ja auch anschauen, mir wäre es halt lieber den privat anzuschauen, und nicht mit ungefähr 160 Leuten (150 schüler und 10 Lehrer*innen)
https://www.schulrecht-sh.com/archiv/texte/s/schulausflug_aufgehoben.htm
Jede Schülerin und jeder Schüler ist grundsätzlich zur Teilnahme am Schulausflug verpflichtet; sie oder er kann jedoch nach § 34 SchulG von der Teilnahme befreit werden. Über eine Befreiung aus zwingenden Gründen im Einzelfall entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. In diesem Fall weist die Schulleiterin oder der Schulleiter sie oder ihn für die Dauer des Schulausfluges einer anderen Klasse (anderen Kursen) zu. Schulausflüge nach Ziff. 2.6 und 2.7 können nur als schulische Veranstaltungen angeordnet werden, soweit die Eltern oder die volljährige Schülerin oder der volljährige Schüler zugestimmt haben.
Der Ausschluß einer Schülerin oder eines Schülers von einem Schulausflug als Ordnungsmaßnahme ist nur zulässig nach § 45 Abs.1 Satz 5 Ziff. 2 SchulG oder nach § 45 Abs. 7 SchulG, wenn in dringenden Fällen eine vorläufige Entscheidung geboten erscheint.
Du kannst nicht immer in unangenehm Situationen den Schwanz einziehen.
Das Leben ist kein Ponyhof. Setze Dich mit der Realität auseinander anstatt die Augen davor zu verschließen.
Ich ziehe den Schwanz ja nicht ein, ich würde mich ja davon informieren was der Film Informiert, nur nicht indem ich den anschaue sondern ich lese darüber oder wenn ich davon nicht weg komme wenigstens den Film privat anschauen und nicht mit den ganzen 10er Jahrgang. Was mir auch peinlich wäre die ganze Zeit Rum zu weinen 😭
Das mache ich ja schon, weswegen ich es ja schon so schlimm finde mir den anzuschauen