Ausbildungsvertrag?

3 Antworten

Ja, du hast ja noch nichts unterschrieben. Solange ist der Vertrag ohnehin noch nicht bindend. Sage dem Unternehmen nur direkt Bescheid, damit sie weiter nach einem anderen Azubi suchen können, um die Stelle doch noch zu besetzen.

Und selbst wenn du schon unterschrieben hättest: Man kann ein nicht angetretenes Arbeitsverhältnis nicht wiederrufen. Dann würde die vertragliche Kündigungsfrist gelten. Man könnte aber fairerweise mit dem Betrieb in Kontakt treten und eine einvernehmliche Vertragsauflösung anstreben, denn es bringt niemandem was wenn der Arbeitnehmer nur ein paar Tage kommt und dann eh geht. Es gibt ja dann auch noch die Probezeit. In dem Zeitraum kann man immer ohne Angabe von Gründen kündigen. Sprich: du würdest am ersten Tag zur Arbeit antreten und dann im Rahmen der Probezeit ohne Frist direkt kündigen können und wärst spätestens dann raus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ausbilderschein

Klar kannst du absagen. Selbst wenn du den Vertrag bereits unterschrieben haettest, koenntest du ihn noch fristlos kuendigen.

beeil dich aber ! damit ein anderer lernwilliger da die ausbildung machen kann .