Ausbildungsprüfung 3x nicht bestanden. Darf man die Ausbildung nach 13 Jahren wiederholen?

5 Antworten

man kann an noch 1 viertes mal eine externe prüfung machen, nach 2 jahren arbeitserfahrung und man muss aber eben alles selber bezahlen aber das ist wirklich die letzte option soweit ich weiß!! viel glück!

Die Wiederholung von Prüfungen ist im BBiG (Berufbildungsgesetz) klar geregelt:

§ 37 Abschlussprüfung
(1) In den anerkannten Ausbildungsberufen sind Abschlussprüfungen
durchzuführen. Die Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens
zweimal wiederholt werden. Sofern die Abschlussprüfung in zwei zeitlich
auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist der erste Teil der
Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholbar.

Außerdem gibt es bestehende Prüfungsordnungen. Es bleibt ihr nichts anderes übrig, als sich ein anderes Berufsbild herauszusuchen. Es ist rechtens und sie wird nichts dagegen machen können.

Hallo RinaHappyMami,

schau doch mal im Grundgesetz nach, vielleicht findest Du da ja ein Grundrecht auf beliebig häufige Wiederholung einer Ausbildungsprüfung. Wenn ja, dann kannst Du ja die Ärztekammer vor dem Bundesverfassungsgericht verklagen. ^^

Sie kann die Ausbildung nicht noch einmal machen. Aber um in einem Beruf zu arbeiten, muss man die Prüfung nicht unbedingt bestanden haben. Ich weiß, dass es im Handwerk so ist. Im medizinischen Bereich kann man da mal nachfragen.

das ist richtig. nach dem dritten durchfallen durch die prüfung bist du lebenslang für diese Ausbildung gesperrt und musst eine neue Ausbildung machen!

RinaHappyMami 
Fragesteller
 13.03.2016, 00:04

Echt? Aber wieso? Ich mein, dass man sie nicht sofort wiederholen darf ist klar, aber nach 13 Jahren? Sie hatte nur diese blöde Prüfungsangst :(

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uni61182  13.03.2016, 00:05

prüfungsordnung der IHK. eine Ausbildungsprüfung kann 2 mal wiederholt werden. danach geht die IHK von einer Nichteignung für den jeweiligen Beruf aus.

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Appelmus  13.03.2016, 00:27
@uni61182

Die IHK hat in diesem Falle nichts damit zu tun. Die zuständige Kammer ist die Landesärztekammer des jeweiligen Bundeslandes. Der Sachverhalt bleibt jedoch auch hier identisch.

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uni61182  13.03.2016, 00:11

ohne es versuchen Einzuklagen wohl nicht. was wohl geht ist eine ähnliche Ausbildung machen und sich Teile anerkennen zu lassen, wobei ich da auch nach 13 Jahren recht schwarz sehe. Eine Verkürzung einer Neuausbildung auf 2 Jahre müsste aber drin sein. Was anderes wird zu 99% nicht gehen.  

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uni61182  13.03.2016, 00:28

ach ja stimmt. ist ja die LAK in dem fall. Die Prüfungsordnung dürfte aber nahezu identisch aussehen

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