Ist die Ausbildung zu stressig?

4 Antworten

Ruf mal bei deiner zuständigen Ausbildungskammer an und kläre die Sachlage. Bei mir war es damals so das ich nach der Schule nicht arbeiten musste, nicht mal wenn wir nur 4 Schulstunden hatten. Und ich war da auch schon 19, allerdings anderer Berufszweig.

Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit

Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:
Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!

Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.

Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.

Weitere Info:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html

Man wird nicht ausgebeutet, man bekommt nur nichts umsonst.

Letztlich musst du entscheiden was dir wichtiger ist. Beide Entscheidungen (weitermachen oder aufhören) kann man meiner Meinung nach nachvollziehen. Allerdings bedenke, dass das nichtmal sehr viel ist. Über 10h/Tag würde ich mich freuen, und du hast sicherlich noch Pausen zwischendurch.

Willkommen im Berufsleben. Sollte etwas missfallen, kannst und sollst Du Dich an die zuständige IHK wenden, die können helfen.