Ausbildung Vertrag Verlängern?

1 Antwort

Eine Ausbildung endet in aller Regel mit bestehen der Abschlussprüfung, bei nichtbestehen kann der Vertrag auf Antrag um 6 Monate verlängert werden. Wird die Prüfung auch dann nicht bestanden kann eine weitere Verlängerung beantragt werden, schafft man auch dann die Prüfung nicht, ist die Ausbildung ohne Abschluss beendet. Hat man einen Antrag auf Verlängerung gestellt und dadurch einen Verlängerungsvertrag, gilt das Vertragsrecht, das bedeutet man muss die gegenseitige Willenserklärung (den Vertrag) auch gegenseitig beenden. Kommt darauf an, ob der Arbeitgeber sich darauf einlässt und ob eine Kündigung zulässig ist.

Zeitlich kurzfristig befristete Verträge im Arbeitsrecht sind oft nicht kündbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe gelernt, FOS, BW, studiert, Meister, TBW