Ausbildung trotz Abgangszeugnis bestanden?

3 Antworten

Entscheidend ist die Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer! Wer die bestanden hat, hat den Berufsabschluss offiziell erworben und darf die entsprechende Berufsbezeichnung führen.

Sowohl Schule als auch Betrieb dienen in erster Linie dazu, dass Auszubildende das nötige Fachwissen des Berufs sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt bekommen. Ob das der Fall ist oder nicht, müssen sie dann aber in der Abschlussprüfung vor der Kammer unter Beweis stellen. Somit sind die Zeugnisse, die man im Betrieb und in der Schule bekommt, auch NICHT entscheidend für das Bestehen oder Durchfallen. Sie sind der Weg zur Prüfung, nicht aber die Prüfung an sich! Denn wenn das so wäre, wären ja auch beispielsweise Externenprüfungen für Berufserfahrene gar nicht möglich :).

Sicher hast du bestanden. Es zählt nur das Kammerzeugnis.

Es ist, wie Happyme es schreibt...nur der IHK Abschluss bzw.das Bestehen der AP ist relevant.

Btw...warum hast du so miese Noten in der Schule, aber trotzdem die AP geschafft🤣?!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriekaufmann