Ausbildung gekündigt, Kündigung?

4 Antworten

Du hast eine Kündigung geschrieben und für dich selbst keine Kopie?

FALLS du Anspruch auf AlG 1 hast, bekommst du erst einmal 12 Wochen Sperre. Und deine Gehaltsabrechnungen braucht die Arbeitsagentur, um deinen Anspruch zu berechnen.

Drucke Deine Kündigung einfach nochmal aus. Die Lohnabrechnungen - die Du jeden Monat vom Chef bekommen hast - wirst Du sicherlich auch haben und dann werden noch Deine Kontoauszüge benötigt.

Diese Unterlagen werden benötigt, damit Du Geld (etwa die Hälfte von Deinem Lohn) bekommst. Allerdings erst nach 3 Monaten! Dadurch dass Du gekündigt hast, bekommst Du eine Sperre und hast die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf Geld.

Deine Kündigung wollensie in Kopie sehen.

Sie wollen deine Lohnbescheinigungen sehen, die jeden Monat kamen und wollen sehen, was dein Arbeitgeber dir als letztes an Gold überwiesen hatte.

Du wirst doch von deiner Kündigung hoffentlich eine Kopie gemacht haben für deine Unterlagen.

Lohnabrechnungen sind eben die Lohnabrechnungen, die du von deinem Arbeitgeber bekommen hast und der Nachweis über den Gehaltseingang deine Kontoauszüge.